Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- Wien
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 164 (sequence 1)
- Language
- German
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164 Im deutschen Reich. G Wien, 3. März. Wie daS „Illustr. Wiener Extrablatt" mittheilt, richtete der Magistrat an den Stadtrath «inen Antrag wegen Abschaffung der angeblich bei dem Schlachten der Thiere vorkommenden Quäl-reien. In erster Reih« richtet sich dieser Antrag gegen das „Schächte n" und derselbe verlangt, daß sogar Hühner nicht ohne vorhergegangene Betäubung getödtet werden dürfen. Der Wiener Magistrat will, daß diese Vorschrift nur für di« in den eigenen Schlachthäusern der-Gemeinde vorgenommenen Schlachtungen Wirksamkeit haben soll, weil für eine allgemein giltige Vorschrift die Zustimmung der Staatsbehörde eingeholt werden müßte. — Ein vom Kreisgericht Korneuburg erlassener Steckbrief lautet: Der Landesadvokat und Bürgermeister von Wölkersdorf, Dr. Alfred Hödl, 42 Jahre alt, jedoch älter aussehend, von großer imposanter Statur» mit vorgeneigter Haltung, mit sehr langem blonden Schnurrbart, großer Glatze, grauem Spitzbart, hastiger Sprechweise, bekleidet mit drapfarbigem langen Havelock, entfernte sich am 21. v. M., Mittags, von Wölkersdorf nach Unterschlagung von 3000 fl. Gemeindegeldern und angeblich vonungesähr 70000fl.Privatze l d e r n und ist seither flüchtig. Die „Neue Freie Presse" bemerkt hierzu: Dr. Hödl war der Führer der christlich-sozialen Partei in Wollersdorf und trat gerade in jüngster Zeit sehr prononziert als Agitator seiner Partei auf. Nereinsnachrichterr. Centralverein hat sich mit religiösen Fragen so wenig zu befassen wie mit parteipolitischen, die S ch ä ch t f r a g e gehört ab er zu denjenigen Dingen, bei welchen das religiöse Moment nicht allein in Betracht kommt, weil dabei unter dem Vorwände des „Thierschutzes" die freie Religionsübung der strenggläubigen Juden angetastet wird, die sich zur Heilighaltung der Speisegesetze religiös verpflichtet fühlen, weil also Recht und Gewissensfreiheit verletzt werden. In derSchweiz undin Sachsen haben die Antisemiten es garnicht verhehlt, daß sie durch das von ihnen dort durchgesetzte Schächtverbot einen Zuzug von Juden zu verhindern, bezw. den bereits dort lebenden Juden das Verbleiben zu verleiden hofften. Wenn dort diese Wirkung auch nicht erzielt worden ist, lassen sich die Antisemiten doch in den