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Im deutschen Reich · 1899-03-01 · Heft 3 (März 1899) · p. 163

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 3 (März 1899)
Article
Leipzig
Date
1899-03-01
Page
163 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 163 Anstoß genommen haben müssen, will uns als ganz selbstverständlich erscheinen. ES ist zu hoffen, daß dem Herrn dies von seiner Vorgesetzten Behörde, die sich bereits mit der Angelegenheit beschäftigen soll, in nachdrücklicher Weise klar gemacht werden wird." — Das ist doch eine Denunziation in aller Form! Uebrigens ist uns erinnerlich, daß vor einigen Jahren ein bekannter angesehener sächsischer evangelischer Geistlicher, der damals in Pirna amtierte, am Grabe einer dem Glauben ihrer Väter treu gebliebenen schlesischen Jüdin, Frau H., sprach, welche auf Veranlassung der zum Christenthum übergetretenen Angehörigen auf dem Dresdener Trinitatis- Kirchhofe begraben wurde. Das damalige Verhalten des Herrn Archidiakonus ist bei jener Gelegenheit allgemein als ein äußerst taktvolles anerkannt worden. Heilbronn» 1. März. Eine antisemitische Rohheit, deren Urheber nach Annahme des Lehrers Spatz in Affaltrach Mitglieder der hiesigen Gruppe des „Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes" sein sollen, hat kürzlich vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts ihre Sühne gefunden. Am Sonntag, den 30. Oktober v. I., Abends nach 8 Uhr, zogen die Heilbronner Kaufleute Schurr, Rapp und Rollenberger durch Affaltrach. Dabei riefen sie die rohesten Beleidigungen gegen die Juden aus. (Da stinkt'S nach Juden, muffiges Israel! rc.) Vor dem Geschäft der Gebrüder Levi trat Hugo Levi den Ruhestörern entgegen und wies mit einer Peitsche einen Angriff ab. Bernhard Levi, der nun aus dem Laden trat, um nach der Ursache des Lärms zu sehen, wurde nach kurzem Wortwechsel niedergeschlagen und mißhandelt. Dem herbeieilenden Schullehrer Spatz gelang es, die Burschen zu vertreiben und einen derselben festzunehmen. Bernhard Levi, ein ruhiger, braver, Bürger, Veteran aus den Jahren 1866 und 1870, wurde bewußtlos in seine Wohnung gebracht. Der Arzt stellte an Kopf, Gesicht, Beinen rc. Wunden fest, die von kantigen Werkzeugen herrührten. Der Mißhandelte war 5' Tage lang genöthigt, das Bett zu hüten, und etwa 14 Tage im Geschäft gehindert. Die von der Amtsanwaltschaft Weinsberg erhobene Klage führte, vor dem Schöffengericht Weinsberg verhandelt, zu einer Freisprechung, weil, wie in den Urtheilögründen äuügeführt wurde, von keinem Zeugen mit Sicherheit angegeben worden, daß er gesehen habe, wer geschlagen habe. Gegen dieses Urtheil erhob die Staatsanwaltschaft Berufung und am 11. Februar d. I. verurtheilte die Strafkammer Heilbronn die drei Angeklagten wegen Körperverletzung zu je 14 Tagen Gefängniß, einer Buße und Tragung der Kosten erster und zweiter Instanz.

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