Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- Kreuznach
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 162 (sequence 2)
- Language
- German
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162 Im deutschen Reich. hiesigen Behörden nehmen alljährlich bei der Festsetzung der Märkte auf die jüdischen Feiertage Rücksicht. Im Jahre 1899 fallen dieselben auf die Tage vom 5., 6., 14., 19., 20., 26. und 27. September; die Kreuznacher Pferdemärkte werden nach dem Plakat des „Vereins der Gast- und Schankwirthe in Kreuznach und Umgegend" am 2., 11., 16. und 30. September, die Rindviehmärkte am 21. September d. I. abgehalten. Bereits vor längerer Zeit wurde der hiesige Rabbiner vomLandrathsamte aufgefordert, für mehrere Jahre im voraus die Daten zu bezeichnen, an welchen jüdischeFeiertage stattfinden. Das war die beste Antwort auf antisemitische Anreißereien! n Saarbrücken, 2. März. Nachdem in der Sitzung des Stadtraths der Vorsitzende berichtet hatte, daß ein Antisemit den Saalbau für einen im März zu haltenden Vortrag miethen wollte, beantragte der Stadtrath Korn, den Saalbau allen politischen Richtungen mit Ausnahme der sozialistischen gegen die festgesetzte Miethe zur Verfügung zu stellen. Dagegen beantragte der Stadtrath Becker, man möge in Rücksicht auf den Frieden in der Bürgerschaft den Saalbau keinem Antisemiten überlassen. Bei der Abstimmung fiel der Antrag Korn mit 10 gegen 10 Stimmen. Den Ausschlag gab das Votum des Vorsitzenden. Die Antisemiten bekamen also den Saal nicht. L Leipzig, 10. März. Das hier erscheinende Organ des Abg. Liebermann von Sonnenberg, die „Deutsch-Sozialen B l ä t t e r", eifern auf der ersten Seite ihrer gestrigen Nummer gegen die „d e n u n z i a t o r i s ch e T h ä t i g k e i t" des Central-Vereins, denunzieren aber selb st in derselben Nummer einen evangelischen Geistlichen, der bei der Beerdigung des in Naudten (Niederschlesien) verstorbenen jüdischen Sanitätsraths Dr. Leppmann mitwirkte. Liebermann's Blatt schreibt: „Was soll man nun aber gar dazu sagen, daß der evangelische Geistliche von Raubten — wenn auch nicht in seiner Amtstracht — im Trauerhause und am Grabe Ansprachen hielt und die christlichen Schulkinder auf dem Kirchhofe singen ließ? Was den Geistlichen dazu getrieben hat, die Funktion eines Rabbiners zu übernehmen und einem Juden die Leichenrede zu halten, wissen wir nicht. Mag sein, daß er es um der getauften Kinder des Verstorbenen willen that. Das könnte sein Vorgehen vielleicht in milderem Lichte erscheinen lassen, aber nimmermehr entschuldigen. Der evangelische Pastor hat alles peinlichst zu meiden, was den Mitgliedern seiner Gemeinde berechtigtes Aergerniß giebt; und daß viele Bewohner Raudtens an dem Auftreten ihres Geistlichen