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Im deutschen Reich · 1899-03-01 · Heft 3 (März 1899) · p. 151

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 3 (März 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-03-01
Page
151 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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^Umschau. 151 b edürftigen und nur gegen jüdische Reklamen eifernde antisemitische „Staatsbürger-Zeitung" erst die aufreizende Rede vollinhaltlich abgedruckt und dann Abzüge dieser Rede in vielen Tausenden von Exemplaren in den Straßen Berlins hätte unentgeltlich vertheilen lassen. Nachdem wir an die Kgl. Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Beschlagnahme des Flugblattes der „Staatsbürger-Zeitung" und auf Bestrafung wegen Vergehens gegen die §§ 130 und 166 des Strafgesetzbuches gegen den Grafen Pückler zu Kl.-Tschirne bei Glogau gerichtet, richteten wir auch eine bezügliche Eingabe an das K ö n i g l. Volizei -Präsidium zuBerlin, auf welche am 27. Februarnachstehender Bescheid erfolgte: „Alls das Schreiben vorn 24. Februar er. wird dem Eentral- Berein ergebenst erwidert, daß auch diesseits der Ln Form eines Flugblattes hier verbreitete Artikel „Graf Pückler über das Hudenthum" d er Kgl. Staats anw altsch aft z u v P r Li f n rr g , o b lv e g e ii d e s s e l b e n ft r afrechtli cl> e i n zn.s ch reiten sei, übersandt ward e n i ft." Am 28. Februar d. I. erfolgte sodann bei der „Staatsbürger- Zeitung" auf staatsanwaltliche Verfügung eine polizeiliche^Haussuchung. Seitens der Geschäftsstelle der „Staatsbürger-Zeitung" wurden die noch vorhandenen Exemplare der Rede des Grafen Pückler freiwillig herausgegeben, worauf die Beamten sich zufriedengestellt entfernten. Gleichzeitig mit der Geschäftsstelle wurden alle öffentlichen Lokale Berlins einer Durchsuchung nach der „Staatsbürger-Zeitung" unterworfen. In einem „Konfisziert" überschriebenen Leitartikel machte am Tage nach der Beschlagnahme die Redaktion des Antisemitenblaltes ihrem Aerger, „daß es noch Richter in Berlin giebt", in einer Weise Lust, welche nicht gerade ihre Behauptung, „daß sie mit Ruhe der gerichtlichen Entscheidung über diesen Fall entgegen sieht", recht glaubhaft erscheinen ließ. Mit der Versicherung: „Wir beugen uns als loyale Staatsbürger den Gerichtsbeschlüssen" stand wiederum die geradezu der staatsanwaltlichen Verfügung Trotz bietende abermalige Massenverbreitung einer neuen Pückler'schen Hetzrede am 2. März in seltsamstem Widerspruch. Das antisemitische Organ, welches sich nicht scheute, unfern, angesichts einer so hartnäckigen Aufwiegelung der Massen nur einen Akt der Nothwehr darstellenden Appell an die Behörden als einen „Vorwand zur Unterdrückung der antisemitischen Bewegung" zu bezeichnen, wild die richtige Beurtheilung der Sachlage nicht verhindern. Hier liegt von antisemitischer Seite nur der krampfhafte Versuch vor, die versumpfte, sogenannte „anti-

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