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Im deutschen Reich · 1899-02-01 · Heft 2 (Februar 1899) · p. 108

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 2 (Februar 1899)
Article
München
Date
1899-02-01
Page
108 (sequence 2)
Language
German
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108 Im deutschen Reich. Behauptung war die Redaktion deS „Deutschen Volksbl." bereits einmal zu 14 Tagen und einmal zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Die Pfarrkirchener Redaktion wurde wegen derselben Beleidigung zu 100 Mk. Geldstrafe verurtheilt. In den Urtheilsgründen des Pfarrkirchener Amtsgerichts heißt es, es stehe aktenmäßig fest, daß in dem Tietz'schen Geschäfte bessere Löhne als in anderen Geschäften bezahlt würden, daß den Ladnerinnen Zumuthungen, wie die erwähnte, nicht gemacht worden seien, daß die Inhaber des Tietz'schen Geschäftes vielmehr eine sittlich anständige Führung von ihren Ladnerinnen verlangen und darauf halten, daß sie sich gut aufführen. L. Nürnberg, 3. Februar. In dem Organ des altbayerischen Hopfenlandes, dem „HollerdauerBerichter statte r", wurde am 20. v. Mts. berichtet: „Welche gemeiner Schwindel mit dem Worte „landw. Genossenschaft" bereits getrieben wird, erhellt aus dem, was vom Abg. Dr. Hein im Steuerausschuß vorgebracht wurde. Dr. H. führte aus: „Ein Hopfenbauverein Imme l d o r f bei Spalt, der nur aus wenigen Mitgliedern besteht, giebt sich zum Beitreiber für eine Nürnberger israelitische Firma Stern und Hahn her! Das Geschäft des Vereinsvorstandes besteht darin, daß er die von Nürnberg nach Sachsen (Jmmeldorf liegt bei Lichtenau Station Sachsen) gekommenen Hopfensendungen weiter verfrachtet. Der Hopfen kommt von Stern und Hahn, in deren Comptoir alle Briefe der Genossenschaft geschrieben werden. Schreibt man an den Verein, so erfolgt die Antwort stets ohne Unterschrift, nur mit dem Stempel „Hopfenbauverein Jmmeldorf bei Spalt" versehen. Der Hopsen hat natürlich Jmmeldorf nicht gesehen; doch das Geschäft geht prächtig, besonders nach Norddeutschland, denn man glaubt es mit „einer Genossenschaft im Spalter Land zu thun zu haben". — Ob diese Sache selbst sich so verhält, ist hier noch unbekannt, sicher aber ist, daß die Inhaber der angeblichen „Nürnberger israelitischen Firma Stern und Hahn" katholische Christen sind! Ehemals war der Jude Stern mit dem Katholiken Hahn assoziiert, schied aber vor drei Jahren aus der Firma aus, wofür der ebenfalls katholische Schwager Hahn's, Schattenhofer, eintrat. Der „Hopfenbauverein Jmmeldorf" existiert erst seit einem Jahre, so daß der „Nürnberger Israelit Stern" mit demselben nichts zu thun hat. Der „Hollerdauer Berichterstatter", welcher das Motto führt: „Benützt Mittheilungen, so gut er kann, läßt seine Ehre Jedermann", sollte es als Ehrenpflicht betrachten, von dieser Thatsache seinen Lesern Kenntniß und damit der Wahrheit die Ehre zu geben!

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