Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1899)
- Article
- Zittau i. S.
- Date
- 1899-02-01
- Page
- 107 (sequence 2)
- Language
- German
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- Zittau 1× ep/1046085
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Korrespondenzen. 10? deS SpediteurS Schladitz verhängte Konkurs großes Aufsehen. Schladitz, ein eifriger Antisemit vom Schlage Ahlwardt's, sammelte zur Zeit des Judenflinten-ProzefseS milde Beiträge für den „Rektor aller Deutschen". Als Anhänger der antisemitischen „Reform"- Partei spielt« er sich überall als Retter des Mittelstandes und der Handwerks auf. Aber gerade diese Kreise stnd es, die jetzt durch seinen Konkurs sehr erheblich geschädigt werden. Verschiedene ärmere Handelsleute, kleine Professionisten, verlieren nun ihre sauer erworbenen Groschen bei dem Konkurs. Die Erbitterung unter diesen Leuten ist daher sehr groß und macht sich vielfach in drastischen Worten Luft. Die „Zittauer Morgen-Ztg." fügt dieser Meldung die Bemerkung hinzu: „Schladitz hat im Verein mit dem Abg. Hänichen seiner Zeit auch in Zittau den Antisemitismus einzuführen versucht. Damit haben die Herren freilich kein Glück gehabt." § München, 2. Februar. Bekanntlich hatte der antisemitische Bildhauer Eduard Beyrer dem jüdischen Kunstmaler Emil Königsberger im Januar 1898 nach einem Streit im Cafö Heck ein Stück des rechten Ohres abgebissen und war deshalb von dem Landgericht München I zu zwei Monaten Gesängniß verurtheilt worden. Gegen dieses Urtheil legte Beyrer die Revision beim Reichsgerichte ein, welches das Urtheil sammt seinen Feststellungen aufhob und zur nochmaligen Verhandlung zurückverwies. Am 17. Januar 1899 ver» theidigte sich Beyrer vor dem Landgericht München I wieder mit Nothwehr bezw. Fahrlässigkeit. Staatsanwalt Leiendecker charakterisierte aber die Handlung des Angeklagten in scharfer Weise als eines gebildeten Mannes unwürdig, führte aus, daß Beyrer vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt und daß Beyrer das Ohr abgebisien habe, und beantragte, da nach Rechtsgrundsätzen eine reformatio in pejus (Verschärfung des Urtheils) nicht eintreten könne, wieder zwei Monate Gefängniß wegen leichter Körperverletzung. Justizrath Wimmer plaidierte auf Freisprechung. Der Vertreter des Nebenklägers Königsberger erklärte, daß seinem Mandanten die Höhe der Strafe gleichgültig sei, daß er aber eine Freiheitsstrafe beantrage. Das Urtheil lautete wieder auf zwei Monate Gefängniß unter Aufbürdung sämmtlicher Kosten, incl. des Revisions- und Nebenklageverfahrens. Die „Bundeszeitung" in Pfarrkirchen, ein Organ der niederbayrischen „Bauernbündler", hatte dem hiesigen antisemitischen „Deutschen Volksblatt" Wengg's einen Artikel nachgedruckt, in dem behauptet wurde, im T i e tz' schen Großwaarenhause würden die Ladnerinnen auf Nebenerwerb verwiesen, wenn sie sagten, sie könnten von ihrem Gehalt nicht leben. Wegen dieser