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Im deutschen Reich · 1899-01-01 · Heft 1 (Januar 1899) · p. 46

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 1 (Januar 1899)
Article
Leipzig
Date
1899-01-01
Page
46 (sequence 1)
Language
German
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46 3m deutschen Reich. für dir antisemitische Parteikasse bettelndes Rundschreiben versandt, auS welchem di« hiesige sozialdemokratische „VolkSztg." folgend« Stelle mittheilt: „Unsere Mittel sind knapp geworden. Neue Gaben sind daher nöthig, um uns zur Fortführung unserer Thätigkeit kraftvoll zu erhalten. In Kurzem wird «in durchaus verschwiegener und zuverlässiger Vertrauensmann bei Ihnen vorsprechen und Ihnen über den etwa geleisteten Beitrag eine Bescheinigung ausstellen. Außerdem steht eS in Ihrem Belieben, etwa uns zugedachte Geschenke oder Geldspenden anonym oder an eine der beigesügten Adressen zu senden." (Die „Voss. Ztg." bemerkt hierzu: „Bezeichnend ist, daß den Spendern ein „verschwiegener^^ Vertrauensmann in's Haus geschickt werden soll, um die milden Gaben in Empfang zu nehmen, offenbar weil ein großer Theil der Mitglieder nicht mehr wagt, offen Farbe zu bekennen. Und mit solchen Truppen will man Schlachten schlagen und Siege erringen. Aber das Rundschreiben läßt auch erkennen, daß der Mahnruf, den Herr Zimmermann auf dem Chemnitzer Parteitag, wo er wegen der Lauheit der Mitglieder den Vorsitz im Landesverein niederlegen wollte, an die Opferwilligkeit seiner Getreuen ergehen ließ, erfolglos verhallt ist/H -r- München, 2. Januar. Im Juni vorigen Jahres hatte das „Deutsche Volksblatt" aus dem Berliner „General-Anzeiger" eine Notiz übernommen, in der dem Inhaber des Waarenhauses Hermann T i e tz vorgeworfen wurde, daß er seinen Ladnerinnen 15—30 Mark Anfangsgehalt zahle und daß die bis 9 Uhr Abends beschäftigten Mädchen auf „Nebenverdienst" verwiesen würden. Tietz verklagte deshalb die Verlegerin Th. W en n g und den Kauflmann S ch m a l i x, der damals aushilfsweise als verantwortlicher Redakteur zeichnete, wegen Verleumdung. Für Frau Wenng machte ihr Mann geltend, daß sie vom Verlagsgeschäst nichts verstehe und es auch ganz dem jeweiligen Redakteur überlasse; er habe ihr den Verlag nur übertragen als Gegenwerth für ihr Vermögen von 5000 Mark, das sie für das Blatt geopfert hatte. Schmalix' Vertheidiger erklärte in dessen Auftrag, daß er den fraglichen Zeitungsausschnitt in der Redaktion vorgefunden und nach oberflächlichem Durchlesen zum Abdruck bestimmt habe, da er glaubte, daß dies Wenng's Absicht entspreche. Bei dem Wort „Nebenverdienst" habe er an anständigen Erwerb durch Nähen, Bügeln, Sticken w., nicht an unsittlichen Verdienst gedacht — eine Ausrede, die der Vorsitzende „kindisch" nannte. Der klägerische Vertreter suchte nachzuweisen, daß Sch. gewußt habe, daß Wenng wegen derselben Behauptungen schon im Jahre 1893 zu 200 Mark und zwei Jahre später zu.drei Mo-

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