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Im deutschen Reich · 1898-12-01 · Heft 12 (Dezember 1898) · p. 654

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 12 (Dezember 1898)
Article
Dresden
Date
1898-12-01
Page
654 (sequence 2)
Language
German
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854 Im deutschen Reich. Rechtsanwalt Georg Marx fühlten sich durch die Artikel der „Deutschen Wacht", der „Sächsischen Arbeiter-Zeitung" und der „Schneiderwerkstatt" beleidigt, weil diese Zeitungen die Vorgänge im Juli d. I. vor und in dem Cohn'schen Geschäft in einer Weise geschildert hatten, wie sie die Ehre des Herrn Cohn nicht vertrug, der nach seiner eigenen Versicherung seinen Geschäftsdamen den Auftrag ertheilt hat, lieber die Gegenstände unter dem ausgezeichneten Preise, als darüber und jedes gewählte Stück aus dem Schaufenster zu verkaufen. Der Gerichtshof erkannt« gegen den Redakteur Kühn der „Deutschen Wacht" wegen Beleidigung der Herren Cohn und Marx in drei Fällen auf 150 Mk., gegen den Redakteur Beyer der „Sächsischen Arbeiter- Zeitung" auf 90 Mk. und gegen den Redakteur der „Schneiderwerkstatt", Heinrich, auf 25 Mk, Leipzig, I. Dezember. Der Abg. Max Liebermann von S o n n e n b e r g hat am 4. Febr. d. I. im Reichstage erklärt, „antisemitische Postkarten seien keineswegs nach seinem Geschmack; er sei überhaupt kein Freund einer Agitation, die durch Versendung von Juden-Karrikaturen v e r t r i e b e n w e r d e". Im auffallendsten Widerspruch mit dieser Erklärung steht nachstehende Aeußerung in der Nr. 530 der von Herrn Liebermann von Sonnenberg herausgegebenen „Deutsch- Sozialen Blätter": „A n st ö ß i g e Bilder nennt das Kaiserliche Postamt 13 zu Leipzig die Darstellung von Charakterköpf e n j ü d i s ch e r D a m e n. CS meint, die Verwendung einer mit derartigen Bildern verzierten Postkarte zu dienstlichen Schreiben an Behörden sei „unschicklich." Cs ist jammerschade, daß Herr Postdirektor Hänel nicht Staatsanwalt geworden ist; er würde sonst sicher zur nicht geringen Freude seiner Untergebenen die Urbilder jener Zeichnungen als „anstößig" längst über die Grenze geschafft haben." — Offenbar hat das hiesige Kaiserliche Postamt 13 nur seine Pflicht gethan, da der Staatssekretär des Reichspostamteü öffentlich erklärt hat, daß Postkarten, durch welche sich Bewohner Deutschlands belästigt fühlen, von der Beförderung ausgeschlossen sind. — Das Reichsgericht beschäftigte sich am 24. November mit der Revision in der Sache des Bildhauers Eduard Be y rer in München, der bei einer Rauferei einem Juden ein Ohrläppchen abgebissen hatte. Der ärztlich-n Kunst gelang es, den abgebissenen Ohrzipfcl an der gehörigen Stelle wieder zum Anwachsen zu bringen, so daß eine dauernde Entstellung nicht eingetreten ist. DaS Landgericht I in München hat am 18. Juli Beyrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurtheilt. Auf seine Revision hob aber daS Reichsgericht

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