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Im deutschen Reich · 1898-11-01 · Heft 11 (November 1898) · p. 604

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 11 (November 1898)
Article
M. M., Magdeburg
Date
1898-11-01
Page
604 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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604 Im deutschen Reich. M.M., Magdeburg. Kürzlich verweigerte ein Leipziger Werkmeister die Annahme der von ihm bei einem Reisenden bestellten Wäsche mit der Erklärung, daß er grundsätzlich niemals von einem Juden kaufe. Der Geschäftsinhaber verklagte ihn bei dem Amtsgericht I auf Abnahme, wurde aber abgewiesen. Das Landgericht I als Berufungsinstanz verurtheilte dagegen den Beklagten zur Abnahme und Bezahlung der Waare. Es erklärte, es komme für daS abgeschlossene Geschäft garnicht in Betracht, ob der Beklagte grundsätzlich von einem Juden kaufe oder nicht. Er habe ohne Zweifel bei dem Reisenden die Waare bestellt; seine Sache wäre es gewesen, sich vorher zu überzeugen, von wem er kaufe. Das „antisemitische Prinzip" hat jedenfalls dem Leipziger Werkmeister die bestellte Wäsche erheblich vertheuert. Ai. T., Breslau. Die Behauptung antisemitischer Blätter, daß ein Berliner jüdischer Richter bei Eidesabnahme die Eidesworte von einer im Sitzungssaals angebrachten Tafel ablesen lasse, statt sie vorzusprechen, ist so lange nicht ernst zu nehmen, als bis dieser Richter genannt wird. Handelte es sich thatsächlich um einen Juden, so würde ihn die „zartfühlende" „Deutsche Tageszeitung" gewiß schonungslos genannt haben. Uebrigens ist das Verfahren nicht ungesetzlich, da § 357 C.-P.-O. nur von dem zu „leistenden" Eide der Zeugen spricht und § 344 C.-P.-O. ausdrücklich bestimmt: „Der Eid wird mittelst Nachsprechens oder A b l e s e n s der die Eidesnorm enthaltenden Eidesformel geleistet." A. 6. Dresden. Am 22. Oktober brachte das dortige Antisemitenblatt „Deutsche Wacht" nachstehende geschmackvolle Notiz: „Das Cigarrengeschäft von Alexander Meyer neben dem.„Hotel Kaiserhof" und „Wiener Garten" wurde dieser Tage aus geschäftlichen Gründen geschlossen. Witzbolde hatten ein Plakat an das Grundstück mit der Aufschrift geklebt: Wegen AbreisenachJerusalem geschlossen! Glückliche Reise!" Vielleicht veranlassen Sie diese sauberen „Plakat-Witzbolde" sich nach Berlin zu bemühen und für die früheren Ahlwardt'schen Cigarrengeschäfte geeignete Aufschriften zu ersinnen, z. B: „Wegen Abreise nach Friedeberg-Arnswalde" oder „Wegen Rückkehr nach Amerika". Herr Zimmermann wird sicher nichts dagegen haben, da sich selbst Sedlatzek von seinem Genossen lossagte und ihn durch folgende im „General-Anzeiger" am 16. Oktober veröffentlichte Briefkasten-Nonz arg bloßstellte: „Nach Hockenheim. Tie Geschäfte von 1 & 6 o. bestehen thatsächlich schon lange nicht mehr. Wenn Sie die Firma daher erst kürzlich zur Lieferung von Cigarren für 431.40 Mk. veranlaßten, wo die-

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