Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 11 (November 1898)
- Article
- Bonn
- Date
- 1898-11-01
- Page
- 591 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 601 ein beherzigenswertes Wort. Er ging aus von der Beobachtung, daß viele — namentlich studentische Vereine -- in ihren Schild die „Pflege deutsch-nationaler Gesinnung" setzen. Geheimrath Köster betrachtet dies als überflüssig. Wenn man nicht mehr bezwecke als das, so bedürfe es keiner besonderen Vereinsgründung. ES könnte leicht den Anschein gewinnen, daß die nationale Gesinnung nach außen an den Tag gelegt werden solle, etwa wie man ein Prunkstück in's Schaufenster setzt. Dahin gehört sie aber nicht, sie gehört in die Häuslichkeit. Keiner kann für sich in Anspruch nehmen, daß gerade er die deutsch-nationale Gesinnungstüchtigkeit gepachtet habe. „Ich behaupte." fuhr der Rektor mit gehobener Stimme fort, „daß jeder deutsche Student national gesinnt ist. Oder haben Sie vergessen, daß, wenn je das Vaterland in Gefahr schwebte, unsere ganze studentische Jugend einmüthig in die Schanze trat. Die Ehrentafeln unserer Universität beweisen es. Und so wie es war, wird es, wenn — was ich nicht hoffe — die Noth wieder ruft, auch in Zukunft sein. Sollten Sie aber wirklich einen deutschen Studenten finden, der sich gegen sein Vaterland vergäße, so bringt uns den Kerl, aber mit Beweisen jn der Hand, wirklichen Beweisen, denn wir sind keine Schreib-Experten!" — Die „Deutsche Tageszeitung" in Berlin machte zu dieser Kundgebung ihre Glossen und sagte dabei: „Unter den Studenten deutscher Abstammung giebt es allerdings wenige, die nicht deutsch-national gesinnt sind; aber leider zählen sich auch Studenten anderer Rasse zu den deutschen Studenten, und bei denen ist deutschnationale Gesinnung recht selten." Den Eindruck der Rede des hiesigen Universitäts-Rektors wird diese geistreiche Bemerkung des antisemitischen Agrarierblattes kaum abschwächen. Die Pflege des Rassen- und Klassenhasies ist wahrlich nichts weniger als „deutschnational"! Hamburg, 10. November. Gegen den Kaufmann Heinrich Kahn und dessen Schwiegermutter, die Wittwe Phil. Haberer, war vor einiger Zeit wegen angeblicher Anstiftung der Köchin Neufeind zum Meineid das Hauptverfahren eröffnet, und beide waren deshalb in Untersuchungshaft genommen, bald darauf aber ohne Kaution wieder entlassen worden. Am 15. Oktober kam die Sache vor das Schwurgericht; in der Verhandlung erklärte der Staatsanwalt selbst, daß gar keine innere Nothwendigkeit Vorgelegen habe, die Neufeind, der nicht viel Glauben zu schenken sei, zu einem Meineide anzustiften. Da der Staatsanwalt selbst beantragte, hinsichtlich beider Angeklagten die Schuldfrage zu verneinen, schloß sich 46