Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 11 (November 1898)
- Article
- Breslau
- Date
- 1898-11-01
- Page
- 589 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 689 dann fand im „Deutschen Hause" ein Festkommers statt, an welchem sich über 300 Bürger von Ziegenhals betheiligten. 0 Königsberg i. Pr., 10. November. Vom 1. April 1899 wird hier an beiden städtischen Gymnasien, der städtischen höheren Mädchenschule und den beiden Haberberger Bürgerschulen lehrplanmäßig jüdischer Religionsunterricht eingeführt, in den städtischen Etat dafür jährlich die Summe von 2000 Mk. eingestellt und an die Synagogengemeinde gezahlt werden. — Die „Königsberger Hartung'sche Zeitung" meinte, es scheine, als ob hier behördlicherseits die A u s w e i s u n g s b e f u g n i ß bei russischen Unterthanen jüdischen Glaubens wieder schärfer gehandhabt werde. Wenn die „Deutsche Tageszeitung" dazu die Bemerkung macht, daß die vernünftigen Christen und Juden der Negierung für diese schärfere Handhabung nur dankbar sein würden, scheint das Agrarierblatt über die Stimmung in Königsberg sehr schlecht unterrichtet zu sein. — Ende März d. I. ging durch mehrere Zeitungen die Nachricht, daß der hiesige Kaufmann HermannKatz wegen eines Verstoßes gegen ZI 76 St.-G.-B. verhaftet, aber gegen eine Kaution von 40 000 Mk. wieder auf freien Fuß gesetzt worden sei. Diese Nachricht erwies sich "als unrichtig. Gegen mehrere Blätter, welche dieselbe verbreitet hatten, leitete Herr Katz die Beleidigungsklage ein und u. A. wurde deshalb der Redakteur der „Elbinger Zeitung", Rudolf Meiselbach, von dem dortigen Schöffengerichte zu einer Geldstrafe von 600 Mk. verurtheilt. Gleichzeitig wurde auf Veröffentlichung des Urtheils in zwei Blättern erkannt. Zu den Redaktionen, welche in aller Form revozierten und dadurch dem Schicksal der „Elbinger Zeitung" entgingen, gehörte auch die Redaktion der Berliner „Staatsbürger-Zeitung". Herr Johannes Wilberg war in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 300 Mk. verurtheilt worden, hatte aber Berufung eingelegt. Inzwischen kam ein Vergleich zu Stande, wonach der Privatkläger sich bereit erklärte, die Klage zurückzunehmen, wenn die „Staatsbürger-Zeitung" ihre Angaben zurücknehme, außerdem aber auch sämmtliche Kosten übernehmen wolle. Darauf brachte die „Staatsbürger-Zeitung" am 25. Oktober nachstehende Notiz aus K ö n i g s be r g i. Pr.: „In der Morgen-Ausgabe der „Staatsbürger-Zeitung" vom 6. April d. I. Nr. 161 A brachten wir unter dieser Rubrik einen Artikel, der sich mit dem hiesigen Kaufmann Hermann Katz beschäftigte. In diesem Artikel war behauptet worden, daß Hermann Katz mit einer Reihe seiner Verkäuferinnen intime Beziehungen unterhalten habe. Wir haben diesen Artikel in gutem Glauben an seine Wahrheit aus einem anderen Blatte übernommen und sind nun zu der Ueberzeugung gelangt.