Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- R. M. Posen
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 533 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 538 hat dieser gehandelt. Wenn etwa sonst irgend jemand dort unter dem Vorgeben, in unserem Aufträge zu handeln, für eine bestimmte Partei oder einen bestimmten Kandidaten gewirkt haben sollte, so würde dies ohne unfern Auftrag und ohne unser Wissen geschehen sein. C. M. Magdeburg. Das famose dortige Antisemiten - Organ verübelt es Herrn Jkenberg in Dresden, der für sein Geschäft ein junges Mädchen sucht, daß er nur ein Anfangsgehalt von 20 Mk. bietet. Die Schlußfolgerungen, die das Blatt zieht, sind grundfalsch. Es giebt zahlreiche große christliche Geschäfte, die mit Volontären arbeiten, welche anfangs auf jede Bezahlung verzichten, um Geschäftskenntnisse zu erwerben. Als Anfangsgehalt sind für ein junges Mädchen, das noch keine solchen Kenntnisse besitzt, 20 Mk. bester als nichts, und in dem Wort „ A n f a n g s gehalt" ist ja schon die Absicht kundgegeben, später höheren Lohn zu zahlen, wenn die Leistungen danach sind. G. L. Straslburg i. E. Die Darlegung der „Straßburger Post" war uns bereits bekannt, weil dieselbe in Dr. Fr. Lange's „Deutsche Zeitung" zu einem Leitartikel verarbeitet worden war, welcher die sensationell« Ueberschrift trug: „Eine wunderbare Blüthe deutscher Juristenweisheit und deutschen Nationalgefühls." Dort wurde in wiverspruchvollster Weise einerseits behauptet, daß laut Anordnung des Kais. Amtsgerichts Straßburg vom 2. d. M. „ein protestantisches Kind deutscher Reichsangehörigkeit, das vom Vater in Deutschland zur Erziehung untergebracht ist, ohne Vorwisten des Vaters durch Verfügungen eines deutschen Amtsgerichts zunächst in ein katholisches Kloster verschickt und dann nach Frankreich an eine „r u s s i s ch - f r a n z ösische Familie jüdischen Glaubens" ausgeliefert wurde", andererseits aber, „daß der Verdacht einer k a t h o l i s ch e n oder einer spezifisch ultramontanen Aktion aus dem Bereich des konfessionellen Kinderraubes unter Vergessen selbst des schwächsten nationalen Ehrgefühls" vorliege. Die Sache geht uns gar nichts an, denn die Vorwürfe der „Straßburger Post" und der „Deutschen Zeitung" richten sich nicht gegen deutsche Juden, sondern gegen ein deutsches Amtsgericht, das der Begünstigung eines ultramontanen Kinderraubes beschuldigt, diesen Vorwurf sicher nicht auf sich sitzen lassen wird. G. M. Leipzig. Der französische General Lambert, welcher den Schmähartikel gegen Oberst von Schwartzkoppen 'rot „Matin" veröffentlicht hat, ist, wie der „Straßb. Post" von einem Verwandten desselben mitgetheilt wird, nicht der im Elsaß bekannte jüdische General dieses Namens, welcher s. Zt. 41*