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Im deutschen Reich · 1898-10-01 · Heft 10 (Oktober 1898) · p. 526

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 10 (Oktober 1898)
Article
Wien
Date
1898-10-01
Page
526 (sequence 2)
Language
German
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626 Im deutschen Reich. agitator der Antisemiten, der Wirthschaftsbesitzer Michael Figl, wegen eines bei seiner eigenen Schwester verübten Diebstahls von 7Ö00 Gulden zu 11/2 Jahren schweren Kerkers verurtheilt. — Dem Kreisgerichte St. Pölten hatte sich der als antisemitischer Agitator bekannte Bürgermeister von Markt St. Peter in der Au, I a n a z Schwingenschuß, selbst gestellt, nachdem er sich verschiedener Veruntreuungen schuldig gemacht hatte. Der Gerichtshof stellte zwei Hauptfragen, auf das Verbrechen des Betruges und daS Vergehen der schuldbaren Crida. Die erste Hauptfrage wurde von den Geschworenen bejaht und die zweite Hauptfrage verneint. Das Urtheil lautete auf zwei Jahre schweren Kerkers und Zahlung von 61 192 fl. 63 kr. binnen vierzehn Tagen an den Vorschuß- und Sparverein. <b> Taaz, 1. Oktober. Der zu vier Monaten schweren Kerkers verurtheilte hiesige antisemitische Redakteur Edmund Pummer, welcher nach der Schweiz geflüchtet war, hat von dort aus an das Kreisgericht Brüx ein Gesuch um freies Geleit nach Oesterreich gerichtet, um seine Kerkerstrafe abzubüßen. X Budapest, 2. Oktober. Der antisemitische ehemalige Abgeordnete Viktor Jstoczy verlor im vorigen Jahre seinen neunzehnjährigen Sohn an der Lungenschwindsucht, suchte aber die Ursache dieses Unglücks bei den Juden, von welchen er annahm, daß sie ihn in den „Cherem", den Bann, gethan hätten. Da er nicht behaupten konnte, daß die Juden die Tuberkulose erfunden haben, beschuldigte er sie wenigstens der Bestechung oder Einschüchterung seines Hausarztes, der 1. seinen Sohn falsch behandelt habe, so daß er habe sterben müssen, 2. die wahre Natur der Krankheit der Familie verheimlicht habe, damit auch sie infiziert uud ausgerottet werde. Beides schrieb Herr Jstoczy in einem von ihm herausgegebenen Wochenblättchen. Der angegriffene Hausarzt Dr. Kelen nahm sich die Beschuldigung so sehr zu Herzen, daß er sich mit Morphium vergiftete. Der Sohn des Verstorbenen aber strengte Verleumdungsklage gegen den intellektuellen Mörder seines Vaters an. Die Verhandlung ergab natürlich die Grundlosigkeit sämmtlicher Behauptungen Jstoczy's. Dr. Kelen hatte seinen Sohn richtig behandelt; wenn er über die Natur der Krankheit den Eltern keine Mittheilung machte, so handelte er nur nach den Vorschriften des ärztlichen Berufes. Das erklärten sämmtliche als Sachverständige vernommene Professoren. Herrn Jstoczy wurde die Führung des Wahrheitsbeweises einigermaßen erschwert, weil er vergeblich die Vorladung der Antisemiten Scheicher in Wien und Eduard Drumont in Paris zwecks

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