Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- Leipzig
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 525 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 525 X Stuttgart, 30. September. Am 9. d. M. ist der Begründer der dortigen Firmen Elsas & Co. in Cannstatt-MurrhardL und Gebr. Elsas in Cannstatt, der Kommerzienrath Louis Elsas, verstorben. Derselbe war Mitglied der israelitischen Oberkirchenbehörde, des Vorstandes der jüdischen Gemeinde und gehörte viele Jahre der Stuttgarter Handels- und Gewerbekammer, sowie dem Gemeinderath und Bürgerausschuß von Cannstatt an. Karlsruhe, 4. Oktober. Die hiesige israelitische Gemeinde hatte sich geweigert, ihren alten Friedhof an die Stadt abzutreten, war aber im Zwangsenteignungsverfahren dazu genöthigt worden. Nachträglich hat aber nun das hiesige Landgericht entschieden, daß dafür die Stadt an die israelitische Kultusgemeinde eine Entschädigung von 104 Mk. für den Quadratmeter, d h. im Ganzen 121 056 Mk., zu entrichten habe. |-0 Mannheim, 25. September. Der hiesige antisemitische „Deutsche Volksbote" hatte am 8. Juni d. I. einen Artikel veröffentlicht, in dem sich* folgende Sätze befanden: „In dem Münchener Filialgeschäft Hermann Tietz werden die Verkäuferinnen mit Anfangslöhnen von 16—30 Mk. monatlich angestellt, und wenn sie erklären, daß sie davon nicht leben könnten, so empfangen die bis 9 Uhr Abends beschäftigten Mädchen den wohlwollenden Rath, sich „einen Nebenverdienst zu suchen"! Der Artikel war aus andern Blattern übernommen. In München selbst war er schon im Jahre 1895 Gegenstand einer Beleidigungsklage des Inhabers der Firma Tietz gegen drei Münchener Redakteure, die zu je drei Monaten Gefängniß verurtheilt wurden. Auch gegen den Redakteur des „Volksboten", den Schriftsetzer Georg Kaufmann, erhob Tietz Klage, über die vor dem hiesigen Schöffengericht verhandelt würde. Es ergab sich aus dem Beweismaterial, daß Tietz seine Verkäuferinnen nicht schlechter bezahlt als andere Geschäfte, daß die angeführten Gehälter nur an Lehrmädchen gezahlt werden und daß Tietz über das sittliche Verhalten seiner Angestellten strenge Aufsicht übt. Georg Kaufmann wurde zu einer Geldstrafe von 75 Mk. bezw. eine Woche Haft und zur Tragung der Kosten verurtheilt. Außerdem ist Veröffentlichung des Urtheilstenors in drei Blättern ungeordnet worden. Das Urtheil wäre ein weit strengeres gewesen, wenn der bisher unbestrafte Angeklagte nicht' hätte in glaubwürdiger Weise geltend machen können, daß er, der bisher nur in der Druckerei beschäftigt gewesen sei, lediglich als Lückenbüßer verantwortlich gezeichnet habe und den Verfasser des beleidigenden Arrikels nicht kenne. H Wien, 8. Oktober. In St. Pölten wurde ein Haupt-