Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 9 (September 1898)
- Article
- Dransfeld
- Date
- 1898-09-01
- Page
- 463 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 468 Anerkennung, welche die Bürgerschaft den Leistungen dieser um unser« Stadt verdienten jüdischen Familie zollt. X Elmshorn, 2. September. Vor Kurzem verurtheifte das hiesige Schöffengericht den Stadtverordneten Krause, welcher die Gebrüder Julius und Sally Oppenheim durch die Aeußerung: „Da gehen auch so'n paar Juden" verletzt hatte, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Mark bezw. 4 Tagen Gefängniß und S. Oppenheim, der dem Krause zwei Ohrfeigen versetzt hatte, zu 30 Mark Geldstrafe bezw. 6 Tagen Gefängniß. Anknüpfend an einen Ausspruch des „Israelitischen Familienblattes" schrieb darauf das Hamburger Antisemiten-Organ „Deutsches Blatt": „Wenn die Juden selbst einen so hohen Werth auf den Namen „Jude" legen, sollten die Gerichte doch den Gebrauch des Ausdrucks, sofern Juden damit getroffen werden, für straffrei erklären." Das Antisemitenblatt verschweigt dabei Folgendes: Bei der schöffengerichtlichen Verhandlung wurde festgestellt, daß Krause, bevor er die Brüder Oppenheim anrempelte, bereits den Israeliten Max Gelmewski durch antisemitische Zurufe beleidigt hatte, daß die Aeußerungen Krause's den Brüdern Oppenheim gegenüber auch nicht so harmlos waren, wie -er sie nachträglich schilderte, daß die beleidigende Absicht außerdem aus der Art und Weise hervorging, in welcher die Worte des Zurufs hervorgestoßen wurden. Die Staatsanwaltschaft hat in Anbetracht dieser Umstände den auf Körperverletzung lautenden Strafantrag Krause's zurückgewiesen und das Schöffengericht dem Sally Oppenheim für die dem Kolporteur Krause ertheilten beiden derben Ohrfeigen nur wegen thätlicher Beleidigung eine Geldstrafe zuerkannt. Hamburg, 3. September. Unter der Spitzmarke „Jüdische D r e i st i g k e i t" wurde im Sprechsaal des hiesigen antisemitischen „Deutschen Blattes" am 13. August eine Notiz veröffentlicht, in welcher die seltsame Frage aufgeworfen wurde: „Was thut ein Jude in einem christlichen Zwecken dienenden Bazar?" Auf diese, die Unterschrift „Ein Cuxhavener" aufweisende Notiz erfolgte im „Cuxhavener Tageblatt" nachstehende, von dem Vorstande des Bazars zum Besten des Fonds für den Bau einer evangelisch-lutherischen Kirche Unterzeichnete Z u r ü rf >v eis» n g: In einer Nummer der „Tentschen Zeitung" hat ein Cuxhavencr den Bazar für den Bau einer evangelisch-lutherischen Kirche besprochen und es in scharfen Ausdrücken getadelt, daß ein Jude zn dieseni Bazar Zutritt erlangt habe. Der Herr „Cuxhavener" nimmt zur Ehre des Vorstandes an, daß derselbe