Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 9 (September 1898)
- Article
- Krefeld
- Date
- 1898-09-01
- Page
- 462 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316637-2316646--04409-2322991- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
)m deutschen Reich. Redakteur der hiesigen antisemitischen „Deutschen Zeitung", Jakob Jöken, wegen {öffentlicher Beleidigung der Kaufleute Theodor und Max Pinthus in zwei Fällen zu 80 Mark Geldstrafe eventuell 10 Tagen Gefängniß, zur Tragung der Kosten und Veröffentlichung des Erkenntniffes verurtheilt wurde. In der Urteilsbegründung war u. A. gesagt worden: „Die Privatkläger sind die Inhaber des Geschäfts T. u. M. Pinthus, in deren Lokalitäten am 20. Dezember 1897 ein Brand ausbrach. Wie schon aus der ganzen Tendenz und dem Gesammtinhalte (der am 21. und 24. Dezember 1897 in der „Deutschen Zeitung" veröffentlichen Artikel) hervorgeht, sprechen die Artikel die Verdächtigung aus, daß der Brand absichtlich angelegt sei, sei es von den Privatklägern selbst oder auf deren Veranlassung von andern. Daß in diesen beiden vom Angeklagten herrührenden Artikeln eine schwere Kränkung und Beleidigung liegt, und daß der Angeklagte sich dieser Beleidigung bewußt war, liegt auf der Hand. Der Schutz des § 193 Str.-G.-B. steht ihm nicht zur Seite; jedenfalls würde auch aus der die Privatkläger verhöhnenden und das Publikum zum Singen der verdächtigen Behauptung verleitenden Form das Vorhandensein der Beleidigung hervorgehen. Er war daher wegen Beleidigung in zwei Fällen und § 185 Str.-G.-B. zu bestrafen. Bei der Strafzumeffung kam die bisherige Straflosigkeit, aber auch die Schwere der Beleidigung in Erwägung. Es erschien daher für jeden Fall eine Geldstrafe von 40 Mark angemessen. Im Uebrigen war nach § 200 Str.-G.-B. und 497 Str.-P.-O. zu verfahren." L. Hagen, 3. September. Der städtische Verwaltüngssekretär S t e i n b e ck, der als Führer der hiesigen Antisemiten sich eifrig an der Verbreitung gehässiger Flugblätter betheiligte und wesentlich dazu beitrug, Ahlwardt in der Hoffnung zu bestärken, als ob er eine nennenswerte Stimmenzahl zu erwarten habe, ist am 20. August von der Strafkammer zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt worden. Er hat eine Anzahl Unterschlagungen begangen, einige Urkunden gefälscht und sich ferner eines Sittlichkeitsverbrechens schuldig gemacht. Als Stätte des letzteren hat er ein Bureau des Rathhauses nach Schluß der Geschäftsstunden benutzt. Als Entschuldigung führte er Trunkenheit an. & Dransfeld i. Hannover, 3. September. An Stelle des von hier verzogenen bisherigen Bürgervorftehers Carl Rosenb e r g ist Herr Hermann Rosenberg zum Bürgervorsteher gewählt worden. Die Thatsache, daß bereits der Vater der Brüder Rosenberg Jahre hindurch dasselbe Amt bekleidet hat, beweist die