Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1898-08-01 · Heft 8 (August 1898) · p. 419

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 8 (August 1898)
Article
D. M. Leipzig
Date
1898-08-01
Page
419 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316637-2316645--04331-2322845
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Briefkasten der Redaktion. 419 D. M. Leipzig. Ihr „geschätzter Mitbürger", der bekannte antisemitische Verlagsbuchhändler Herm. Beyer, welcher das Geschäft von Th. Fritsch „mit ungeschwächten Kräften" fortsetzt Und außerdem den Kommissions-Verlag der Deutsch-Sozialen Blätter führt, hat sicher bei der lebhaften Agitation vor den Reichstagswahlen durch den massenhaften Absatz antisemitischer Ladenhüter das beste Geschäft gemacht. Er versandte u. A. an zahlreiche Berufsgenossen Angebote, denen ein Zirkular beigelegt war, in welchem sich folgender, für Herm. Beyer charakteristischer Satz findet: „Ein guter Geschäftsmann muß Alles verkaufen können, was nicht verboten ist." Trotz dieser weitherzigen Anschauung wagt er in dem nächsten Satz zu behaupten, daß die Todtengräber des ehrlichen anständigen Sortiments „meistens Juden" sind. Was der Mann ist, welcher alles für erlaubt hält, was nicht verboten ist, darüber schweigt sich das „mit deutschem Gruß" schließende Zirkular vollständig aus! L. S. Leipzig. Zur Charakteristik der von den. durchgefallenen Reichstagskandidaten Zimmermann und W e l ck v r herausgegebenen bezw. redigierten „Deutschen Wacht" mögen folgende von dem Dresdener Antisemitenblatte veröffentlichte Notizen dienen: I. 3. Juli, „M a n n i g f a ch e Klagen werden von den Verkäuferinnen eines j ü d i s ch e n Geschäftes auf dem Freiberger Platz laut. Der eine der jüdischen Chefs verfolgt die Mädchen mit Anträgen, die sich ein anständiger Geschäftsmann seinem Personal gegenüber nicht erlaubt. Der Jude glaubt, sich christlichen Mädchen gegenüber alles erlauben zu können. Eines der jungen Mädchen in dein Geschäfte hat dem Ansinnen des Wüstlings gegenüber zur Selbsthülfe gegriffen und ihn mit einem Eimer Wasser überschüttet. Freilich war ihres Bleibens nicht länger dort; die alte Geschichte, wer nicht willig ist. verliert seine Stellung. Solch' jüdische Säulinge sollte jedes deutsche Mädchen gehörig nach Hause schicken: überdies sollte es sich für 311 gut halten, in ein jüdisches Geschäft in Stellung zu gehen; was ihm >dorr bevorsteht, weist es. Gewarnt ist genug worden; hinterher kommen die Klagen. Meidet jüdische Geschäfte, dann fällt der Grund zur Klage fort!" II. 5. Juli. „Ein Racheakt scheinen die uns Don einer jungen Dame gemachten Mittheilungen bezüglich Vorkommnissen in einem n n g e b l i ch j ü d i s ch e n Geschäft auf dem Freiberger Platze gewesen zu sein. Nach den uns gewordenen Aufklärungen befindet sich das Geschäft in christlichen Händen und unter den zahlreichen Angestellten befinden sich nur drei Juden, auf die sich die in unserer Sonntagsiumuner gemachten Vorhalte 32

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.