Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 8 (August 1898)
- Article
- J. L. Pr. Oldendorf
- Date
- 1898-08-01
- Page
- 418 (sequence 2)
- Language
- German
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418 Im deutschen Reich. durch daS Mißtrauen erzeugt worden, welches jetzt leider viel« unserer Glaubensgenossen erfüllt, die durch beständige Angriffe auf ihre Religion und ihre Abstammung reizbarer geworden sind, als gut ist. Gerade jetzt gilt es, vorsichtig zu prüfen, ob dir Absicht der Beleidigung vorliegt, nicht jede Aeußerung über Juden und Judenthum mit Mißbehagen aufzunehmen, wo aber wirklich Hohn und Haß hervortreten, furchtlos mit offenem Visir in die Arena zu treten. In ernsten Zeiten bedarf es nicht nur der Entschlossenheit, sondern auch der kühlen Erwägung, damit man nicht Freund und Feind verwechselt. ß. K. Krefeld. Den „Wissentlich falsche Anschuldigung" überschriebenen Artikel der dortigen „Deutschen Ztg." vom 14. Juni, den das Mannheimer Antisemitenblatt „Deutscher Volksbote" am 15. Juni wörtlich abdruckte, haben wir mit Vergnügen gelesen. Wir können nur eine Anerkennung unserer Thätigkeit darin finden, wenn man von uns sagt, daß wir überwiegend den Anstoß dazu gegeben haben, gegen die antisemitischen Hetzereien planmäßige Abwehr zu üben und Staatsanwälte und Richter davon zu überzeugen, wie oft die Antisemiten das Strafgesetz verletzen. Gegen den Vorschlag der Gründung eines „antisemitischen Querulanten-Vereins" haben wir nicht das Geringste einzuwenden; ein solcher Verein würde Staatsanwälte und Richter erst recht davon überzeugen, wie berechtigt so mancher gegen antisemitische Verläumder gestellte Strafantrag gewesen ist. D. L.» Dresden. Das ist auch nur ein Stückchen der antisemitischen Berichterstattung. Lesen Sie die „Jüdische Selbsterkenntniß" überschriebene Notiz der „Deutschen Wacht" vom 14. August nochmals nach. Der Abschnitt, den Sie meinen, lautet wörtlich: „Das Interessanteste an dem Falle war ein Pasius der Vertheidigungsrede des Anwaltes der Angeklagten, der zum Entsetzen der zahlreich anwesenden Hebräer seinen Antrag auf milde Beurtheilung des Straffalles damit begründete, daß diese „halbasiatischen Völker" — die Juden — von deutschen Rechtsbegriffen keine Ahnung haben. — Dann sollten sie auch nicht die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie die Deutschen haben!" — Es liegt doch für jeden unbefangenen Leser auf der Hand, daß es nicht „deutsche", sondern „g a l i z i s ch e" Juden waren, für welche der betreffende Anwalt, der bei den Richtern Kenntniß der Kulturschilderungen in Karl Emil Franzos' Werk „Aus Halbasien" voraussetzte, in dieser Weise eintrat. Die Redaktion der „Deutschen Wacht" blamiert sich mit der Einschaltung — die Juden — ebenso sehr wie mit der dadurch künstlich gezogenen Schlußfolgerung!