Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 8 (August 1898)
- Article
- G. M. Berlin
- Date
- 1898-08-01
- Page
- 415 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. m Angeklagte einen Artikel gebracht, in welchem den jüdischen Richtern Parteilichkeit in den gegen ihr« Stammesbrüder anhängigen Prozessen vorgeworfen worden war. Obgleich der Vertheidiger, ein Rechtsanwalt aus Darmstadt, die Legitimation der Strafanzeige bemängelte, beantragte der Staatsanwalt doch eine Strafe von 50 Mk. Der Gerichtshof erkannte aber nach langer Berathung auf eine Geldstrafe ' von 150 Mk. und sprach dem Oberlandesgerichts-Prästdenten die Publikationsbefugniß des Urtheils zu. — In dem Urtheil heißt es u. A.: „Der Artikel beschuldige die jüdischen Richter in Deutschland, also auch die Richter in Frankfurt a. M., daß ste, ob absichtlich oder unabsichtlich, der Stimme des Blutes folgend, parteiisch für ihre Glaubensgenossen urtheilen. Lediglich in Rücksicht darauf, daß der Angeklagte nicht der primäre Urheber des Artikels sei (er hatte ihn aus einem anderen Blatte nachgedruckt), sei nur auf eine Geldstrafe erkannt worden." B. 6. Berlin. 'Die „Staatsbürger - Ztg." vom 5. August enthielt folgende Notiz:„Ein Sittlichkeits-Attentat. Ein Leser unserer Zeitung schreibt uns: Als ich am 2. K M., Nachmittags 2x/2 Uhr, die Alexanderstraße entlang ging, bemerkte ich, wie ein Jude sich an ein Mädchen heran machte, ihr erst Bonbons kaufte und dann mit ihr die Landsbergerstraße hinunter ging. Mir kam die Sache gleich nicht ganz richtig vor, und deshalb ging ich dem Paare nach. Ich bemerkte, wie der Jude mit dem Mädchen in dem Hause Landsbergerstraße 23 verschwand. Ich ging hinein, fand aber Niemand vor. Nun wartete ich vor dem Hause dreiviertel Stunden, da kam der Jude mit dem Kinde wieder zum Vorschein. Inzwischen hatte ich einen Beamten von dem 19. Polizei-Revier in Kenntniß gesetzt und ihm meine Vermuthungen mitgetheilt. Als der Mann schließlich wieder herauskam und uns sah, ergriff er die Flucht, wurde ' aber mit Hilfe eines Beamten vom 20. Polizei-Revier ergriffen. Das Kind wurde behufs ärztlicher Untersuchung nach dem Alexanderplatz und der Kaufmann Levin, Landsbergerstraße 23, vorn 3 Treppen, wohnhaft, in Untersuchung gebracht." — Wir haben festgestellt, daß ei-n Kaufmann Levin weder den Bewohnern der 3. Etage des Hauses Landsberger st raße 23, noch dem Wirth dieses Hauses bekannt ist. Kommentar überflüssig! D. L. Berli«. Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß vor Kurzem der Besitzer des „Cafö Freundschaftssaal" in Karlsbad folgendes Inserat veröffentlichte: „Um allen böswilligen, über mich