Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 8 (August 1898)
- Article
- Wetzlar
- Date
- 1898-08-01
- Page
- 406 (sequence 2)
- Language
- German
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406 Im deutschen Reich. der Reichstagswahl 210 antisemitische und 327 sozialdemokratische Stimmzettel abgegeben wurden, sind diesmal hier 593 Stimmen dem sozialdemokratischen Kandidaten und nur 122 dem Antisemiten zugefallen. Aehnlich gestalteten stch die Verhältnisse im ganzen Wahlkreise, in welchem sich fast überall der Antisemitismus als Vorfrucht der Sozialdemokratie erwiesen hat. Braunschweig, 1. August. Der frühere Rechtsanwalt Adolf Fischer, ein Hauptführer der hiesigen Antisemiten, der wegen Unterschlagung zu sechs Monaten Gefängniß und zu zweijähriger Unfähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes verurtheilt worden war, hatte in einem Gesuche an den Regenten Prinzen Albrecht diesen gebeten, die Gefängnißstrafe in Festungshaft oder eine entsprechende Geldstrafe umzuwandeln. Dieses Gesuch ist abschlä glich beschieden und nun Fischer zur Verbüßung seiner Strafe in die Landesstrafanstalt Wolfenbüttel überführt worden. München, 4. August. Der Bildhauer Ed. Beyrer suchte am 15. Januar d. I. den jüdischen Maler Königsberger von dem im hiesigen Cafö Heck befindlichen Küustlerstammtisch dadurch wegzuekeln, daß er nach seinem Erscheinen an demselben fortwährend antisemitische Aeußerungen schärfster Art fallen ließ. Da Königsberger sah, daß Beyrer angeheitert war und auch bei den übrigen Anwesenden keinerlei Zustimmung, sondern entschiedene Mißbilligung fand, ließ er all diese Beschimpfungen ruhig hingehen, um nicht in dem auch von Damen besuchten Lokal einen Skandal zu verursachen. Als jedoch Beyrer fortging, stellte ihn Königsberger vor dem Lokal zur Rede, und als jener statt jeder Entschuldigung sagte „Ich bin Antisemit, das rechtfertigt mein Benehmen!" versetzte Königsberger ihm eine Ohrfeige. Da sich der Angegriffene mit Faustschlägen wehrte, entstandein heftiges Ringen, in dessen Verlauf K. mit einem dem B. entrissenen Stock diesem einige Hiebe versetzt haben soll. Plötzlich hörte man einen lauten Schrei und gleich darauf eilte K. blutend in's (Safe zurück. B. hatte ihm nämlich den oberen Theil des Ohres mit den Zähnen weggerissen. Es gelang den Bemühungen mehrerer Aerzte, das vor dem Lokal aufgefundene Stück des Ohres mit 6 Nähten wieder anzusetzen, und nach 5 Wochen war die Verletzung ohne schwere Folgen geheilt. Diesem Umstand hat es der ' Angeklagte zu danken, daß er in der am 17. Juli d. I. stattgehabten Verhandlung nicht gemäß der Anklage wegen schwerer Körperverletzung, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung zu der immerhin noch empfindlichen Strafe von 2 Monaten Gefängniß verurtheilt wurde. Alle Zeugenaussagen waren fürB. sehr ungünstig. Der Staatsanwalt hatte ein