Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 8 (August 1898)
- Article
- Marienburg i. Pr.
- Date
- 1898-08-01
- Page
- 405 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 405 diesen stand er am 23. Juli d. I. wegen der gegen ihn erhobenen Bezichtigung vor der Strafkammer in Elbing, wurde aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft wie die übrigen Angeklagten freigesprochen. Die ganze Anzeige, so führte der Vorsitzende aus. war auf den Wachtdiener Jochem zurückzuführen. Dieser ist auf dem einen Auge blind und kann mit dem andern wenig sehen. Die „Staatsbürger-Ztg." hat unsers Wissens von dem kläglichen AuSgang der von ihr s. Z. ausposaunten Affaire keine Notiz genommen. G Mark. Friedland. 2. August. Vor Kurzem ereignete sich hier ein schrecklicher Unglückfall. Die Pferde eines Fuhrwerks aus Alt-Lobitz im Kreise Deutsch-Krone gingen durch, rasten über den Marktplatz, wodurch ein Kind in dringende Gefahr gerieth, überfahren zu werden. Frau Kaufmann Reinhard eilte dem Kinde zu Hülfe, kam aber dabei selbst unter die Näder und wurde so furchtbar verletzt, daß sie starb. Die heldenmüthige Frau gehörte zu der hiesigen jüdischen Gemeinde, welche erst kürzlich von der antisemitischen „Staatsbürger-Zeitung" 'so schnöde verleumdet wurde. A Krefeld, 1. August. Die Kaufleute T. und M. P. und A. M. fühlten sich durch einige Artikel in der hier erscheinenden antisemitischen „Deutschen Zeitung" beleidigt. Auf Grund einer Privatklage gegen den verantwortlichen Redakteur genannten Blattes, Jakob Jöken, wurde dieser vom Schöffengericht zu Geldstrafen verurtheilt, auch war den Beleidigten das Recht der Urtheilsveröffentlichung zugesprochen worden. I. hatte Berufung eingelegt, die indessen in der am 26. Juli stattgehabten Verhandlung verworfen wurde. ® Krefeld, 3. August. Die wegen ihrer gehässigen judenfeindlichen Artikel wiederholt erwähnte hiesige „Deutsche Zeitung" brachte in ihrer Nummer vom 15. Juli 1898 die geringfügige Verurtheilung eines Juden in Bamberg unter der Ueberschrift „Jüdischer Lüstling" und eine gegen einen jüdischen Apotheker in Hamburg gerichtete bloße Denunziation mit der Spitzmarke „Ein jüdischer Lustbube in Hamburg". Charakteristischer Weise muß sie aber in derselben Nummer ’ aus ihrem heimischen Gerichtssaal mittheilen, daß i h r LandsmannundGlaubensgenosse Herm. Schmidthausen wegen mehrererSittlichkeitsverbrechenzu18 Monaten Zuchthaus verurtheilt ist. Hier geht ihr die sittliche Entrüstung plötzlich aus. Der christliche Verbrecher ist weder „Lüstling" noch „Lustbube", sondern einfach Bäckermeister. Nette Gesellschaft! X Wetzlar, 2. August. Während vor fünf Jahren hier bei