Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1898-08-01 · Heft 8 (August 1898) · p. 404

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 8 (August 1898)
Article
Kattowitz
Date
1898-08-01
Page
404 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316637-2316645--04267-2322830
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

404 Im deutschen Reich. Beschluß gefaßt: „An das Reichsamt des Innern die Bitte zu richten, bei Einführung und Regelung der obligatorischen Fleischbeschau Bestimmungen zu treffen, nach welchen sämmtliche Schlachtthiere vor der Blutentziehung zu betäuben sind." Dieser Beschluß in seiner allgemeinen Faffung bedeutet auch das Verlangen des Verbotes des jüdisch-rituellen Schlachtverfahrens. In Anbetracht dessen, daß es mit den humanenZwecken der Thierschutz-Vereine unvereinbar ist, Gewissenszwang zu üben, sowie ferner in Anbetracht dessen, daß nach dem maßgebenden Urtheile zahlreicher Autoritäten auf vem Gebiete der Physiologie und Veterinärkunde das jüdisch-rituelle Schlachtverfahren keinerlei Thierquälerei in sich schließt, können wir obigem Beschlüsse unsere Zustimmung nicht ertheilen und legen Verwahrung gegen denselben ein. Der Vorstand des Thierschutz- Dereins zu Kattowitz, O.-S. (gez.) Dr. Cohn." JL ©nefcn, 1. August. Von der hiesigen Strafkammer sind ein schlesischer Maurer Johann Russin und dessen Sohn, die in angetrunkenem Zustande in die Synagoge zu Witkowo eingetreten waren und dort durch grobe Schimpfreden eine stille Gebetsandacht g e st ö r t hatten, zu je zwei Wochen Gefängniß verurtheilt worden. L. FaUenburg i. P., 3. August. Der hiesige jüdische Handelsmann Joseph Lefebre, welcher die Feldzüge von 1860 und 1870/71 mitgemacht und dabei verschiedene Ehrenzeichen erworben hat, wurde hier in einer Sedlatzek-Versammlung von dem Fuhrmann Witte aus Schivelbein gröblich beleidigt. Als Lefebre Privatklage erhob, stellte sich aus den Militärpapieren des Klägers heraus, daß die Behauptung Wittes, Lefebre habe sich bei dem Beginn der Gefechte zu drücken gewußt und sei durch die Gunst der Vorgesetzten zum Speckwagen kommandiert worden, völlig unbegründet war. Witte wurde deshalb zu 20 Mk. Geldstrafe, zur Tragung sämmtlicher Kosten und Abgabe einer Ehrenerklärung verurtheilt. K Elbing, 12. August. Der jüdische Stadtverordnete L ö .w e n - st e i n ist am 28. v.. Mts. zum unbesoldeten Mitglied des hiesigen Magistrats gewählt worden. X Marienburg i. Pr., 5. August. Auf dem hiesigen katholischen Friedhose war in der Nacht zum 8. August 1897 die Christusfigur vom Kreuze gerissen und beschädigt worden. Die „Stäatsbürger-Ztg." bezichtigte damals den stellenlosen jüdischen Handlungsgehilfen Simonsohn der Thäterschaft. (Vgl. Heft 9 Jahrgang III d. Zeitschrift S. 442.) Es wurde auch gegen Simonsohn wie gegen seine Genossen Krajewski, Schulz und Grünberg Anklage erhoben. Mit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.