Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Bei der Redaktion ist eingegangen [Nachricht] / Im deutschen Reich <Redaktion>
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 361 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Eingesandt. 861 Franz Ludwig Lehmann. The Jew in fiction. Sonderabdruck eines an die „Jewish' World“ gerichteten Briefes. (Druck und Verlag von Blackett in Bath.) Es sind vielfache Anfragen wegen einzelner Hefte früherer Jahrgänge unserer Zeitschrift an uns gerichtet worden. Da unsere Vorräthe erschöpft sind, würden wir unseren Lesern für Einsendung entbehrlicher Exemplare dankbar sein. Die Redaktion. Eingesandt. 'Wsßtx Vorwurf, daß die Juden Abneigung gegen das Handwerk hegen, ist längst, widerlegt; seitdem den Juden die Möglichkeit gegeben wurde, ein Handwerk zu lernen, haben sich mehr und mehr Juden dies zu Nutze gemacht, und man kann mit ziemlicher Sicherheit voraus sagen, daß nach Jahrzehnten in allen Handwerken unsere Glaubensgenossen eine ehrenvolle Stelle einnehmen werden. Dies zu fördern ist aber eine Pflicht, und deshalb müssen wir darauf bedacht sein, wie und auf welche Art die Knaben zum Handwerk erzogen werden. Bei den Söhnen jüdischer Handwerker, welche vom Vater bereits das edle Bild der Arbeitsfreudigkeit gesehen und lieben gelernt haben, hat dies keine Schwierigkeit. In Betracht zu ziehen ist aber der große Kreis Minderbegüterter, welche durch wirthschaftliche Verhältnisse gedrängt werden, ihre Söhne dem Handwerk zuzuführen. Hier ist es die ernste Pflicht des Vaters, zu erforschen, wie weit die Schulkenntnisse seines Sohnes im 14. Jahre reichen, ob seine geistige Befähigung eine mittelmäßige oder eine hervorragende ist. Dies zu beurtheilen fällt den Elterrt schwer, da Eitelkeit und Ueberschätzung der Fähigkeiten des Kindes das Urtheil trüben. Deshalb ist es sehr rathsam, die Ansichten der Lehrer des Kindes einzuholen. Erachten diese die Begabung als keine hervorragende, dann hüte man sich besonders, für den Knaben das Einjährig - Freiwilligen-Zeugniß zu erstreben. Von competenter Seite ist festgestellt, daß mit der Erlangung dieses Zeugnisses das Wissen noch kein vollendetes ist und die Fähigkeit für die gelehrten Berufe noch keineswegs begründet wird. Trotzdem werden junge Menschen, welche solches Zeugniß erlangt haben, sich selten recht für den Beruf des Handwerkers eignen, weil sie zu dem Gedanken verleitet sind, sie seien zu etwas Höherem geeignet. Mir ist ein Fall bekannt, der die Nichtigkeit dieser Behauptung beweist.. Ein in einem Wohlthätigkeits-Jnstitut erzogener