Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- O. C. Posen
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 352 (sequence 2)
- Language
- German
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352 Im deutschen Reich „Die Schützengilde sei bereits mehrere hundert Jahre alt, und habe bisher noch keinen Juden als Mitglied gehabt. Würde die Gilde heute einen Juden aufnehmen, dann würden sich immer mehr Juden melden, und schließlich bekäme die Schntzengilde noch obendrein einen jüdischen Schützenkönig, er sei mithin gegen die Aufnahme". Bei Besprechung dieses Zwischenfalles schrieb die hiesige „Tägl. Rundschau", die zuweilen an „antisemitischen Rückfällen" leidet: „Es ist hinlänglich bekannt, daß die Polen allgemein sehr stramme Antisemiten dieser Art sind. Wir haben absichtlich hervorgehoben, daß die Polen ihren Antisemitismus nur in bestimmter Art äußern, nämlich nur da, wo es Abneigung gegen die Juden und Nichtachtung zu zeigen gilt. Schließlich sind sie doch von ihnen abhängig und gewähren ihnen geschäftliche Vortheile". — Mit dem vorliegenden Falle dürften Nationalitätenfragen gar nichts zu schaffen haben, wenn auch zufällig der Antragsteller ein Pole war. Die Antisemiten sind niemals national, sondern die Verkörperung des internationalen Haffes. Uebrigens fürchten sich nicht alle Schützengesellschasten vor einem jüdischen Schützenkönig. Von der Schützengesellschaft in Bruchsal sind kürzlich folgende Mitglieder desselben zu Ehrenmitgliedern befördert worden: Alexander Dreyfus, Albert Elsässer, Ludwig Groß, Wilh. Keller, I. G. König, Emil Marx, Salomon Reiß und Wilh. Schräg. Der antisemitische „Deutsche Volksbote" in Mannheim bemerkte hierzu: „Wenn die Schützengesellschaft im Prozentsatz ebenso viele jüdische Mitglieder im allgemeinen wie jüdische Ehrenmitglieder hat, dann sage noch einer, daß die Juden den Pulvergeruch nicht vertragen können!" D. K. Dresden. Die „Karlsbader Ztg." hat allerdings am 24. April berichtet, daß ein dortiger jüdischer Kaufmann in Eger Strafanzeigen gegen mehrere junge Leute erstattete, die ihn am 18. April thätlich angegriffen haben. Am 8. Mai sah sich aber dasselbe Blatt veranlaßt, eine auf Grund des Preßgesetzes von dem Gasthausbesitzer Karl Kreisch geforderte Berichtigung aufzunehmen. Da über den Vorfall die gerichtliche Untersuchung eingeleitet ist, wird man den Ausgang derselben abwarten müssen, ehe man dem Zwischenfall eine besondere Bedeutung beimißt. Uns ist von vertrauenswerther Seite berichtet worden, daß der ganzen Sachlage nach kein nationales oder konfessionelles Motiv vorliegen dürfte, sondern eine rein persönliche Angelegenheit, da zwischen den betheiligten Hauptpersonen am Tage vor dem Rencontre eine civilgerichtliche Verhandlung stattgefunden hatte.