Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 347 (sequence 1)
- Language
- German
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347 Uereinsrrachrichten. „Jetzt, da von neuem Lichte die Hoffnung sich belebt und da die Vollsgeschichte den Griffel wartend hebt", jetzt wäre es sicher verfehlt gewesen, durch Veranstaltung von Vereinsversammlungen unser« Mitglieder der Thätigkeit zu entziehen, zu der sie angesichts der bevorstehenden Reichstagswahlen als Staatsbürger berufen sind. Der Central-Verein in seiner Gesammtheit steht auf einer höheren Warte als auf der Zinne einer Partei, aber seine einzelnen Mitglieder haben das Recht und auch die Pflicht, in den Stunden der politischen Entscheidung je nach ihrer politischen Ueberzeugung mit ihren christlichen Mitbürgern in Reih' und Glied zu stehen und für ihre Ueberzeugung mannhaft einzutreten. . Von der Wohlfahrt unseres deutschen Vaterlandes ist unsere Wohlfahrt unzertrennlich; seine Rechtssicherheit und Freiheit verbürgt die unsere, an seinen Kulturfortschritten haben wir unseren Antheil, sein Rückgang oder Niedergang würde uns am schwersten treffen. Mußte jetzt die Vereinsthätigkeit bei uns zunächst ruhen, um unseren Mitgliedern volle Freiheit zur Bethätigung ihres Bürgersinns zu laffen, so war diese Pause auch deshalb nöthig, weil sonst die Gefahr nahe lag, daß in einer Zeit der politischen Erregung politische Dinge in unsere Vereinsversammlung hineingetragen würden, obgleich der Verein als solcher sich mit diesen nicht zu befassen hat. Das aber hat der Central-Verein gethan und wird er auch künftig thun: seine Mitglieder dazu anzuhalten, sich allezeit als deutsche Staatsbürger zu fühlen und zu bewähren und nie zurückzustehen, wenn das Vaterland erwartet, daß jeder Deutsche seine Pflicht erfülle! In der „Berliner Morgen-Zeitung" lesen wir: „Beschlagnahmt worden ist ein Flugblatt mit dem Titel „Der Werth des jüdischen Eides", Druck von Thormann und Goetsch in Berlin SW., Verlag der Geschäftsstelle des deutschen Antisemitenbundes, Berlin SW., Junkerstraße 5/6. Die Beschlagnahme ist vom Amtsgericht zu Landsberg a. W. angeordnet worden. Das Blatt giebt, wie es in einer Bekanntmachung des Ersten Staatsanwalts heißt, das K o l» Nidre-Gebet der Juden wieder und knüpft daran Schlußfolgerungen über den Werth des Eides der Juden. Die Beschlagnahme ist aus Grund des § 166 St.-G.-Bs. erfolgt (öffentliche Beschimpfung einer der christlichen Kirchen oder einer anderen mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehenden Religionsgesellschaft oder ihrer Einrichtungen und Gebräuche)". A. L.