Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Berlin
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 339 (sequence 5)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 389 Mann"und ftechm „Patron" bezeichnet haben. Wegen dieser beleidigenden Ausdrücke hatte Erdmannsdörffer den Klageweg beschritten, der Beklagte aber Widerklage erhoben. In dieser wurde behauptet, daß der Kläger dem Beklagten vorgeworfen habe, eS sei eine Dreistigkeit sondergleichen, über die Bestrebungen der Sozialdemokratie zu sprechen, ohne ihr Programm zu kennen. Ferner sollte der Kläger der tobenden Versammlung zugerusen haben: „Das ist so rechtJhre erbärmliche, niederträchtige antisemitische Kampfes» weise, denGegner einfach niederzuschreien!" Der Beklagte wollte durch diese Aeußerung bewogen worden sein, von einem „frechen Patron" zu sprechen. Die vernommenen Zeugen hatten nur die Worte Erdmannsdörffers gehört: „Diese Kampfesweise ist so recht kennzeichnend für Ihre Partei!" Das Berliner Schöffengericht (148. Abtheilung) verurtheilte am 25. Mai den P s a r r e r I s k r a u t zu einer Geldstrafe von 25 Mark und wies ihn mit der Widerklage ab, da in der beanstundeten Bemerkung des Klägers eineBeleidigung nicht zu finden sei. Dem Kläger wurde die Besugniß zugesprochen, das Urtheil im „Berliner Tageblatt" auf Kosten des Beklagten zu veröffentlichen. Pfarrer Jskraut hat gegen das Urtheil Berufung eingelegt. Am 2. Juni sah sich die antisemitische „Staatsbürger-Ztg." zur Aufnahme folgender Berichtigung veranlaßt: „In der N. 311B vom 7. Juli 1897 brachte die „Staatsbürger-Zeitung", nach einer Schilderung deS „Thüringer Landboten" in Suhl, einen Artikel, wonach die Gebrüder Max, Moses und Faibel Katzen st ein in Aschenhausen unter Vorspiegelung falscher Thatsachen den geistesschwachen Landwirth Haberkorn gezwungen hätten, ihnen sein ganzes bewegliches und unbewegliches Erbtheil im Werthe von 18 bis 20 Tausend Mark für 9000 Mark abzutreten. Diese Angaben beruhen nun durchaus auf Unwahrheit, wie sich nachträglich durch gerichtliches Verfahren herausgestellt hat. Wir bedauern daher, jenem Artikel Glauben geschenkt und die falschen Angaben des genannten Blattes durch Nachdruck weiter verbreitet zu haben. Wir veröffentlichen dies gemäß einem Vergleiche mit den Herren Katzen st ein, in welchem wir die Kosten in der von den Herren Katzenstein erhobenen Klage übernommen haben." (Vgl. Korresp. Magdeburg!)?? Magdeburg, 1. Juni. Wie nützlich es ist, den Verleumdungen der antisemitischen Presse gegenüber konsequent von dem Rechte Gebrauch zu m-achen, unter Hinweis auf den §11 des Neichspreßgesetzes die Auf-