Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1898)
- Article
- Würzburg [Nachricht]
- Date
- 1898-05-01
- Page
- 273 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Uorrespondrnzen. 273 die Synagoge in Brand zu stecken. Die Treppe und Vorthüre waren stark mit Petroleum begossen und angezündet. Der von Nachbarsleuten bemerkt« Brand wurde rasch gelöscht. Auf die Entdeckung der Brandstifter sind 100 Mk. Belohnung auSgesetzt. 5^ Wien» 6. Mai. Der Oberst Heinrich P o r g e S, Kommandeur deS österreichischen FestungS - Artillerie - Regiments Nr. 6, wurde zum Festungs-Artillerie-Direktor in Krakau ernannt. — Zum Obmann der hiesigen HandelSgehülfen ist an Stelle des bisherigen Obmanns, deS christlich-sozialen Abg. Axmann, der es nur auf 3614 Stimmen brachte, nach erbittertem Wahlkampfe der jüdische Handlungskommis Pick mit 4415 Stimmen gewählt. Dabei fanden vor dem Rathhause Zusammenstöße und Verhaftungen statt. K. Budapest, 1. Mai. Der Bezirksvorsteher Badovinac in S i s s e k (Slavonien), welcher, nachdem er bedeutende Defraudationen verübt, sich vergiftet hat, bekannte sich offen als Antisemit und stand mit dem bekannten Antisemiten-Führer Tuskan auf vertrautem Fuße. Jereiusrmchrichten. In der am 5. April d. I. stattgehabten allgemeinen Vereinsversammlung wurde von einem Mitglieds mitgetheilt, „daß neuerdings sogar in dem an eine königliche Töchterschule angeschlossenen Lehrerinnen - Seminar bezw. in dieser Schule keine Jüdinnen mehr oder doch nur ein bestimmter Prozentsatz von solchen ausgenommen würde." Daß diese Mittheilung, bevor noch ihre Richtigkeit verbürgt war, den judenfreundlichen und judenfeindlichen Tagesblättern Anlaß zu allerhand Erörterungen gab, wurde von uns bedauert, weil wir das Vertrauen zu der Unterrichtsverwaltung hegten, daß es sich hierbei nur um ein M i ß v e r st ä n d n i ß handle. Diese Erwartung hat uns nicht getäuscht, denn auf unsere bezügliche Anfrage hat uns das Kgl. Provinzial-Schul- Kollegium einen vom 7» Mai d. I. datierten Bescheid ertheilt, in dem es u. a. wörtlich heißt: „Die Aufnahme eines Kindes in der Augustaschule oder eines jungen Mädchens in dem Königlichen Lehrerinnen-