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Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 231

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
A. B. Berlin
Date
1898-04-01
Page
231 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Briefkasten der Redaktion. A. B. Berlin. Der Chauvinismus und Antisemitismus haben in Frankreich und den französischen Kolonien einen Grad erreicht, der es erklärlich macht, wenn Deutsche und insbesondere jüdische Deutsche sich hüten, französischen Boden zu betreten. Französische Kur- und Badeorte zu besuchen, kann nur widerrathen werden. L. 8., Berlin. Die „Deutsche Tageszeitung" und die „Tägl. Rundschau" empfehlen, in unser Preßgesetz die Bestimmung einzufügen : „Zeitungen, die im Besitze von Juden sind oder von Juden geleitet werden, dürfen über christliche Feste nichts schreibe n." Sie setzen hinzu: „Damit es aber nicht aussehe, als ob wir ungerecht seien, würden wir auch damit einverstanden sein, daß den Blättern, die im Besitze von Christen sind und von Christen geleitet werden, verboten würde, Festartikel zu den jüdischen Feiertagen zu schreiben. Wir stellen diesen Vorschlag hiermit zur Erwägung." — Wenn die antisemitischen Blätter nicht über das jüdische Purimfest und das Passahfest hätten schreiben dürfen, dann würde es ihnen in den letzten Wochen sicher an Stoff zur Füllung ihrer Spalten gefehlt haben. Juden schreiben wohl nie über christliche Feste; sie dürften deshalb auch dieses Mißtrauensvotum willkommen heißen, welches von christlicher Seite gegen „getaufte Juden" gerichtet wird. A. C. Berlin. Daß die „Staatsbürger Ztg." dem Gelds der jüdischen Inserenten gegenüber dem Grundsätze Non ölet! huldigt, war uns nicht neu. In der Nr. 167 vom 10. d. M. fanden wir z. B. Inserate der Firmen Max Fabisch u. Co., Chauffeestr. 15, Jean Fränkel, Friedrichstr. 131, Emil Lefövre, Oranienstr. 158, und Leopold Kohn, Markgrafenstr. 67. Manche jüdischen Firmen müffen doch jetzt sehr schlechte Geschäfte machen, daß sie sich gezwungen sehen, Kundschaft in dem Leserkreise eines Blattes zu suchen, welches fast in jeder Nummer die Juden verunglimpft, eines Blattes, dessen ganze Tendenz darauf hinausläust: „Kauft nicht bei Juden!" L. C. Beuthen. Der von Ihnen berührte Fall in Beuthen O.-S. ist in jeder Beziehung beklagenswerth. Das Vergehen des betreffenden Geschäftsmannes bestand darin, daß er in der „Grenz-Zeitung" an-

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