Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 3 (März 1898)
- Article
- Karlsruhe
- Date
- 1898-03-01
- Page
- 162 (sequence 2)
- Language
- German
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162 Im deutschen Reich. gehören, zu bekämpfen. — Eine Nummer des antisemitischen „Deutschen Volksboten", deren Inhalt die Tendenz hatte: „Kaust Christgeschenke nicht bei Juden", veranlaßte die Geschäftsleute S. Fels, Jos. Oberländer und L. Steinthal in Mannheim durch Vermittelung des Rechtsanwaltes Dr. Reis Strafantrag zu stellen. Die schöffengerichtliche Verhandlung, welche am 18. d. M. in Mannheim stattfand und bei welcher Rechtsanwalt Engler den Redakteur F. Goebel vertheidigte, endete mit der Verurtheilung des Angeklagten wegen „groben Unfugs" zu einer Geldstrafe von 25 Mark. — Eine zweite Klage ist gegen Redakteur Goebel bei dem Heidelberger Schöffengericht angestrengt worden. Es handelt sich um eine „Weihnachts-Mahnung" und um ein Flugblatt, welches die angebliche Verjudung Heidelbergs in den letzten 30 Jahren darstellt. Es ist in der Buchdruckerei Schwaiger, Bauer & Cie., deren Inhaber Goebel war, gedruckt und soll mit Wissen und Willen des Beklagten in Heidelberg verbreitet worden sein. Beleidigt fühlen sich 17 Geschäftsinhaber in Heidelberg. Die Klage wird durch den Rechtsanwalt Fürst vertreten. — Das Großherzoglich Badische Bezirksamt W i e s l o ch erließ am 2. d. M. nachstehendes Verbot: „1. Auf Grund der §8 4 und 11 des badischen Vereins- und Versammlungs-Gesetzes vom 21. November 1867 wird wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit die von der „Deutsch-sozialen Resormpartei (antisemitische Partei) für Donnerstag, den 3. März d. I., in W a l l d o r f geplante Volksversammlung hiermit verboten. 2. Ausfertigung hiervon erhält der Vorstand des Deutsch-soz. Reformvereins Heidelberg." Der ehem. Konsul Köster sandte darauf eine an das Staatsminisierium gerichtete telegraphische Beschwerde ab, die aber zunächst unbeantwortet blieb. Jx] Petersburg, 4. März. Der Rigaer „Düna-Ztg." wurde aus S u ch e d n i e w , Gouv. Kielce, berichtet, daß der jüdische Einwohner Mendel Mühlstein sein eigenes Leben aufs Spiel setzte, um Anastasia, die 11 jährige Tochter des dort stationierten Gensdarmerie- Unterofsiziers Schuljajew vom Tode durch Ertrinken zu retten. Das Mädchen war durch's Eis gebrochen und wäre bei der Passivität des am Ufer stehenden Publikums verloren gewesen, wenn nicht Mühlstein durch einen Sprung in das eisige Wasser das erstarrte Kind gerettet Hütte. Die edle That ist zur Kenntnis; der Behörden gekornmen, die wegen Ertheilung einer Rettungsmedaille vorstellig geworden sind.