Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 3 (März 1898)
- Article
- Wiesbaden
- Date
- 1898-03-01
- Page
- 160 (sequence 2)
- Language
- German
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160 Im deutschen Reich. von mehr als 14 Jahren ein Einspruchsrecht zustehe, nach dem Vollzug derTaufe aber ein solches Einspruchsrecht nicht mehr existiere. Die jüdischen Eltern, die anderer Ansicht waren, nahmen ihren Sohn vom Wiesbadener Gymnasium fort und versetzten ihn an das evangelische Gymnasium in Kassel. Mainz, 6. März. Der zum nordamerikanischen Generalkonsul in Argentinien ernannte Dr. D a r. i e l M a y e r, der Bruder des hier, Dominikanerstr. 1, wohnhaften Privatmannes Nathan Mayer, hat seinen neuen Posten in Buenos Ayres bereits übernommen. Am 6. Januar 1837 in Nierstein geboren, ging Dr. Mayer im Jahre 1853 nach Amerika, wo er sich als Arzt Ansehen erwarb und in Folge seiner Fähigkeiten und seiner trefflichen Charaktereigenschaften mit vielen Ehrenämtern betraut wurde. — Der „Mainzer Anzeiger" berichtet: „Ein hiesiger Möbelhändler (Hahn), der längere Zeit Vorsitzender des „Hessischen Neformvereins" war, klagt auf Entschädigung, weil er durch seine antisemitische Thätigkeit schwer in seinem Erwerb geschädigt worden und ihm s. Z. reichlicher Ersatz bei eventuellem Geschäftsschaden versprochen worden ist. Dieses Versprechen ist nicht eingelöst worden, weshalb der Neingefallene jetzt Klage durch einen Rechtsanwalt erhoben hat." f£j Dessau, 9. März. Dem „Anhaltischen Staatsanzeiger" wurde aus Raguhn geschrieben: „Eine ganz eigenartige Blüthe hat die antisemitische Bewegung hier getrieben. Es hat sich nämlich «in Radfahrerverein gebildet, dessen Statut die Bestimmung enthält: „Juden werden nicht ausgenommen." Wie dieser Paragraph wohl in Radfahrerstatuten kommt? dürste der Leser fragen. Noch berechtigter aber erscheint die Frage: Wo sollen erst überhaupt Juden in den hiesigen Radfahrerverein kommen, da nicht ein einziger Jude am Orte wohnt?" chst Dresden, 3. März. Der Redaktion der „Deutschen Wacht" war vor einiger Zeit die Mittheilung zugegangen, ein Rechtsanwalt K. habe die elektrische Straßenbahn mit abgelaufener Abonnementskarte benutzt und sich geweigert, dieselbe dem Schaffner vorzuzeigen. Der Rechtsanwalt sei vom Perron herabgesprungen, nachdem er den Schaffner bei Seite geschoben hatte. Am 9. Dezember v. I. befand sich in dem Antisemiten-Blatt unter der Spitzmarke „I ü d i s ch e A r t" ein auf diesen Vorfall bezüglicher Artikel, welcher dem Rechtsanwalt Koppel Veranlassung bot, gegen den Redakteur Kühn wegen Beleidigung Klage zu erheben. Rechtsanwalt K. versicherte, die Prolongation des Straßenbahn-Abonnements am 30. Oktober persönlich bewirkt zu haben. Der betreffende Vermerk sei auf der Abonnementskarte angebracht.