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Im deutschen Reich · 1898-03-01 · Heft 3 (März 1898) · p. 159

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 3 (März 1898)
Article
Frankfurt a. M.
Date
1898-03-01
Page
159 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 159 Herrmann Reis, der auf Einladung des Bürgermeisters der Feier beigewohnt hatte. Durch die offene Thür hörte dieser, wie der Reservelieutenant und Oberlehrer ausrief: „Wie kann ein solches Judenpack sich in diese Gesellschaft eindrängen; Juden sollten gar nicht zu einer Geburtstagsfeier des Kaisers zugelassen werden." Reis, der den Feldzug von 1870/71 mit Auszeichnung mitgemacht hat, ging in den Saal zurück und forderte Herrn Schmidt auf, seine Worte zurückzunehmen. Dieser that dies nicht, worauf ihn Reis einen unverschämten Menschen nannte. Als Antwort schlug Schmidt mit einem Stuhle auf Reis los; der Hieb wurde jedoch mit einem andern Stuhle pariert, und nun packte der Veteran den Reservelieutenant am Kragen und würde ihm eine handgreifliche Lektion gegeben haben, wenn nicht die Kollegen des Oberlehrers die Kämpfer auseinander gebracht hätten". Q Wiesbaden, 3. März. Der „Rheinische Kurier" theilte vor Kurzem mit, daß sich ein jüdischer Schüler des hiesigen Gymnasiums von einem jüngeren^evangelischen Schüler habe katholisch taufen lassen. Ueber diesen eigenthümlichen Zwischenfall verlautete nachträglich noch Folgendes: Der sechzehn Jahre alte Sohn des im Bankhause B. Berte angestellten jüdischen Prokuristen Bär war von jeher mystisch angelegt. In seinem wiederholt geäußerten Wunsche, katholischer Priester zu werden, wurde er von katholischen Mitschülern bestärkt, die an ihrem Religionslehrer eine Stütze gefunden haben sollen. Es hat aber kaum den Anschein, als sei von dieser Seite der Anlaß zur Bekehrung des jüdischen Gymnasiasten Bär ausgegangen, denn der jüngere Schüler, welcher an ihm die Taufe vornahm, war evangelisch. Der katholische Religionslehrer des Gymnasiums hat aber, sofort nachdem der Taufakt vollzogen war, an den Direktor der Anstalt das Verlangen gestellt, daß der jüdische Schüler Bär an dem katholischen Religionsunterricht theilnehmen solle. Bei der angestrengten Untersuchung erklärte der Direktor Dr. Fischer, an seiner Schule keine Proselytenmacherei zu dulden. Der Knabe, der den Taufakt vollzogen hatte und zu seiner Entschuldigung nichts Anderes zu sagen wußte, als daß das Ganze nur ein Spaß sei, wurde sofort entlassen. Nunmehr erfuhren auch die Eltern des „getauften" Schülers erst, was vorgefallen war. Der katholische Prälat Dr. Keller erklärte der Mutter des Bär, daß die Taufe, gleichviel von wem sie vorgenommen sei, ihre Gültigkeit habe, sofern nur der Täufling den ernsthaften Willen gehabt, katholisch zu werden, und dieser Wille sei im vorliegenden Falle vorhanden. Der Prälat erklärte ferner, daß den Eltern zwar vor dem Vollzug der Taufhandlung bei minorennen Kindern

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