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Im deutschen Reich · 1898-01-01 · Heft 1 (Januar 1898) · p. 60

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 1 (Januar 1898)
Article
S. L., Berlin
Date
1898-01-01
Page
60 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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60 Im deutschen Reich. Heinrich Grünfeld- Schleicher, Deckert, Holy, sowie des ^-eLpollL- Chores der Kgl. Hochschule unter Leitung des Herrn Prof. Schulze stattgefunden hat: „Man ersieht daraus, eine wie große Angst in Künstlerkreisen vor dem Judenthum herrscht, daß eine solche Feier in einer Synagoge eine derartige kostenlose Betheiligung finden konnte. Daß eine Kgl. Kammersängerin dabei mitwirkt, ist schon bedauerlich genug, daß aber der Chor der königlichen Hochschule dazu gepreßt werden konnte, ist ein trauriges Zeichen der Zeit. Wir sind übrigens überzeugt, daß diese Mitwirkung des Chors durchaus nicht im Sinne der Vorgesetzten Behörde der königlichen Hochschule für Musik liegt und hoffen, daß in Zukunft derartige Ausschreitungen vermieden werden." — Das Organ des Herrn von Plötz fühlt sich demnach nicht zu vornehm, bei der Vorgesetzten Behörde der Hochschule für Musik wegen Unterstützung eines edlen Wohlthätigkeitszweckes in aller Form zu „denunzieren". — Doch waö war da die Antwort Alexanders — ja Bauer, das ist ganz was anders! L. M., Königsberg i. Pr. Die von der ,,K r e u z - Z t g." und anderen ähnlichen Blättern weiter verbreitete Notiz der „Ostpreußischen Zeitung" veranlaßte uns, über die angeblichen Betrugsprozesse gegen jüdische Geschäftsleute in E l b i n g Erkundigungen einzuziehen. In dem einen Falle war der Kaufmann N. B. angeklagt, einen verkauften Anzug gegen einen minderwerthigen vertauscht zu haben; er wurde aber (wie die konservative „Elbinger Zeitung" berichtete) vom Schöfiengericht freigesprochen, und die gegen diese Freisprechung von der Amtsanwaltschaft eingelegte Berufung wurde verworfen. Im zweiten Falle, welcher einen jüdischen Holzmakler betraf, erfolgte ebenfalls Freisprechung, weil zu der Zeit, in welcher dieser Makler die Wechsel der später in Konkurs gerathenen beiden (christlichen!) Holzhändler-Firmen unterbrachte, die letzteren allgemein als zahlungsfähig galten. Rur der Bericht über den dritten Fall, in welchem die Verurtheilung eines Mühlenbesitzers zu 14 Tagen Gefängniß und 1000 Mk. Geldstrafe erfolgte, hat sich als zutreffend erwiesen. M. K. Breslau. Das von dem bekannten Abg. vr. Sigl redigierte Blatt „Das Bayerische V aterland", welches Sie seit Ihrer letzten Anwesenheit in München so lebhaft interessiert, hat am 14. d. M. Folgendes geleistet. Es brachte eine Notiz, in der wörtlich gesagt wurde: „Waih geschrieen! Vor dem k. Landgericht München I stand gestern wieder einmal ein jüdischer Ehrenmann in der Person des 39 Jahre alten Kaufmanns Oskar

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