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Im deutschen Reich · 1897-12-01 · Heft 12 (Dezember 1897) · p. 635

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 12 (Dezember 1897)
Article
Bonn
Date
1897-12-01
Page
635 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 63S deshalb angestrengte Beleidigungsklage endigte mit der Freisprechung des Beschuldigten. Eine neue Broschüre, in der Simonis den Fall abermals erörterte, hatte jedoch zur Folge, daß die Coblenzer Strafkammer eine Geldstrafe von 300 Mk. wegen Beleidigung über Simonis verhängte. Hiergegen wendete letzterer mit Erfolg das Rechtsmittel der Revision , an, weil der Schutz des § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) in jenem Urtheil nicht in Erwägung gezogen war. Die Bonner Strafkammer, die sich in Folge der Entscheidung des Reichsgerichts am 27. November mit dem Falle beschäftigte, vertagte nach längerer Verhandlung die Urtheilsverkündigung. 0 Wartenscheid, 1. Dezember. In der Nacht zum 22. November sind ruchlose Buben in die hiesige neue israelitische Schule eingedrungen, haben die Wände beschmutzt, die Wandkarten zerfetzt, den Ofen zertrümmert und sogar die Kaiserbilder nicht verschont. Auf die Ermittelung der Thäter hat der Synagogenvorstand eine Belohnung von 50 Mk. ausgesetzt. X Plön, 1. Dezember. Der Seminarlehrer B a e r in Uetersen, der als einer der Führer der deutsch-sozialen Reformpartei im 6. schleswig-holsteinischen Wahlkreise bei der Reichstagswahl 1893 eifrig für den antisemitischen Kandidaten agitierte, ist nach Verübung eines Sittlichkeitsverbrechens heimlich geflüchtet. Baer hat sich nach dem „Plöner Wochenblatt" dieses Verbrechens an einem dreizehnjährigen Schulmädchen, welches in seinem Haushalt als Laufmädchen gehalten wurde, schuldig gemacht. Der Flüchtling ist verheirathet und Vater von drei Kindern. München, 6. Dezember. Die „Münchener Fr. Presse" brachte nachstehende ihr von dem Amtsgerichtsrath Sedl in Ebersberg zugesandte Berichtigung: „Die in Nummer 265 der M'. Fr. Pr. vom 20. d. Mts. über mich gebrachte Notiz ist nach Form und Inhalt unrichtig. Ganz entschieden muh ich mich insbesondere dagegen verwahren, wenn mir die Phrase untergelegt wird, ich wäre mit dabei, wenn es heute über die Juden losginge. Auch die Bemerkung, ich würde den einen oder andern guten Freund unter den Juden beschützen, stammt aus dem Reich der Phantasie, zumal ich unter denselben nur einen näheren Bekannten besitze, der auf meinen — in seiner Bedeutung doch nur platonischen — Schutz keines Falls angewiesen ist. Zutreffend ist an der Sache lediglich, daß im hiesigen, streng geschlossenen Gesellschaftskreise vor mehreren Monaten über die Ursachen der antisemitischen Bewegung debattiert wurde. Diese Debatte hatte aber einen wesentlich

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