Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1897)
- Article
- Wien
- Date
- 1897-10-01
- Page
- 521 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 521 DaS österreichische ReichskriegLministerium hat auf Ansuchen teS Feldpredigers Dr. Kirsch in Prag mit Rücksicht auf den israelitischen Feiertag am 6. d. MtS. den EinrückungS- ^termin für die Rekruten jüdischen Glaubens des 8. Korpsbereichs auf den 7. Oktober verlegt. & Lemberg, 1. Oktober. In Sambor ist am 27. September die Verhandlung wegen der Ausschreitungen gegen die Juden in 'S ch o d n i e a zum Abschluß gelangt. Zehn Angeklagten wurden sreigesprochen, neunzehn zu Freiheitsstrafen in der Dauer von drei Tagen Arrest bis zu fünf Monaten schweren Kerkers verurtheilt. <b> Paris, 10. Oktober. InAlgier hatte am 26. v. Mts. eine antisemitische Kundgebung stattgefunden, welche ein Einschreiten der Truppen und die Festnahme von dreißig Personen zur Folge hatte. Von letzteren sind inzwischen zwölf zu Gefängnißstrafen (von 8 Tagen J6t§ zu 2 Monaten) verurtheilt worden. 03 London, 4. Oktober. Der britische Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten hat dem hiesigen jüdischen Comitö zum Schutze der persischen Juden am 11. September mitgetheilt, daß die persische Negierung auf die ihr gemachten Vorstellungen die Antwort ertheilt habe, der Urheber der letzten antisemitischen Unruhen Said Abdul Hussain sei bereits nach der entfernten Provinz Arabistan verbannt,. außerdem seien Maßnahmen zur Verhütung künftiger ähnlicher Vorkommnisse getroffen. L, Petersburg, 2. Oktober. Der Polizei inHelsingfors ging eine Schrift zu, in welcher mehrere Schneider sich darüber beschwerten, daß in offenem Widerspruche zu dem von der Kanzlei- Expedition am 29. März 1889 erlaffenen Rundschreiben verschiedene in Helsingfors angesessene Personen mosaischen Glaubens Ehen eingegangen wären, daß sie zum Schaden des Publikums im allgemeinen und der christlichen Handwerker im besonderen das Schneiderhandwerk betrieben und daß sie noch dazu auch an Sonntagen Geschäfte machten. Darauf erfolgte nachstehende Antwort: „Der Polizei ist bekannt, daß während der drei letzten Jahre im Ganzen elf israelitische Ehen in Helsingfors geschlossen worden sind; zwei Paare sind sofort ins Ausland gezogen; von einem dritten Paare befindet der Ehemann sich in russischem Militairdienst; was die übrigen acht Ehepaare betrifft, so wäre es Pflicht der Polizei gewesen, diese acht Ehepaare aus dem Lande auszuweisen. Die Polizei hat es unterlassen, weil es ihr bekannt ist, daß an hohem Ort eine Abänderung der geltenden Bestimmungen beabsichtigt wird. Unter diesen Umständen wäre es un-