Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1897)
- Article
- Nürnberg
- Date
- 1897-10-01
- Page
- 520 (sequence 2)
- Language
- German
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520 Im deutschen Reich. gegen 20 000 Mk. verschiedenen christlichen WohllhäLigkeitSanstalten, darunter dem Comitö für Ferienkolonien, für arme, kranke Kinder, dann dem katholischen Verein für Krankenpflege durch Niederbronner Schwestern, dem Verein für Krankenpflege durch Diakonissinnen, dem Verein Frauenwohl u. s. w. zugewendet. Seine Sammlung von Gold- und Silbermünzen bestimmte er dem Germanischen Museum. Q Schweinfurt, 1. Oktober. Vor dem hiesigen Schöffengericht wurde die Privatklage des Getreidehändlers S. M. Seligstem gegen den antisemitischen Abgeordneten Dr. Sigl wegen der von diesem im „Bayrischen Vaterland" veröffentlichten Artikel über die G e r st e n - lieferung Seligsteins an das Münchener Hofbräuhaus durch einen Vergleich erledigt, Dr. Sigl ließ sich unter Uebernahme sämmtlicher Kosten zueinerErklärungherbei, in der er die verletzenden Artikel als auf falscher Information beruhend bezeichnete und die darin enthaltenen, die Person des Klägers beleidigenden und dessen geschäftlichen Kredit gefährdenden Ausführungen als unwahr mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknahm, wobei er insbesondere anerkannte, daß nach Allem, was ihm persönlich über die Geschäftsführung der Firma S. M. Seligstem bekannt geworden sei, diese als streng reell bezeichnet werden müsse. Die Veröffentlichung dieser Erklärung soll in vier Zeitungen erfolgen. H Wien- 1. Oktober. Am 22. August, Abends 8^ Uhr, sagte der Motorführer Höfner, als der elektrische Zug die Haltestelle Adlerbrücke bei Mödling passirte, von mehreren Wartenden: „San g'wiß wieder a paar so Juden". Als der Fahrgast Simon Nehab darauf den Zugführer fragte, was diese Aeußerung bedeuten solle, erwiderte Höfner: „Weil nur Juden allweil den Zug aufhalten. Sö san g'wiß selber a Jud, weil's Jhna so haß annehmen; überhaupt ist das Sprechen mit dem Zugführer verboten — da, schauen S' Jhna die Kundmachung an." Durch diese Antwort auf's äußerste gereizt, versetzte Nehab dem Zugführer einen wuchtigen Faustfchlag ins Gesicht, der den Zugführer so betäubte, daß er sich gezwungen sah, sich in der nächsten Station ablösen zu lassen. Es wurde gegen Nehab Anzeige wegen thätlicher Wachebeleidigung erstattet. Er entschuldigte stch vor dem Bezirksgerichte Mödling damit, daß er durch die geradezu „unglaubliche antisemitische Provokation" des Zugführers höchlich gereizt worden sei. Trotzdem verurtheilte der Richter Dr. Kralik den Chef der Mörtelfabrik in Gumpoldskirchen Simon Nehab zu fünf Tagen Arrest. Gegen dieses Urtheil legte der Verteidiger Nehabs selbstverständlich die Berufung ein.