Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1897)
- Article
- Meiningen
- Date
- 1897-10-01
- Page
- 519 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2316602-2316624-2316634--03118-2321314- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Korrespondenzen. 519 sichtnahme auf das jüdische Neujahrsfest hat nur bei einigen enragirten Antisemiten Bedenken erregt, während die weitaus größte Mehrheit der Bevölkerung die Verlegung als im allgemeinen Interesse liegend beurtheilte. £3 München, 1. Oktober. Wie im Heft 6 dieser Zeitschrift mitgetheilt worden ist, wurde s. Z. der hiesige antisemitische Redakteur Ludwig Wengg, der im vorigen Jahre ein Weihnachtsflugblatt voll beschimpfender Angriffe gegen jüdische Waarenhäuser und die Juden im allgemeinen verbreitet hatte, bei der Verhandlung der von sechs jüdischen Kaufleuten erhobenen Beleidigungsklage in erster Instanz freigesprochen. Die dagegen von den Klägern eingelegte Berufung ist von dem hiesigen Landgericht am 7. September verworfen worden. Unter den Entscheidungsgründen war angegeben: „Die Art und Weise des allgemeinen Angriffs mag ja einen berechtigten Grund der Entrüstung bilden, und der Umstand, daß der gegnerische Parieipolitiker mit seinen Angriffen nur die unbestimmte Mehrheit der einzelnen Glieder der jüdischen Stammes- und Glaubensgenossenschaft im Auge hat, mag für den Einzelnen wenig Tröstliches bieten. Diese Erwägung vermag aber den Richter nicht zu ermächtigen, sich über den Mangel eines unentbehrlichen Thatbestandsmerkmals derjenigen Strasthat hinwegzusetzen, welche den Gegenstand der Privatklage bildet. Uebrigens ist mit obigen Ausführungen nicht die Straflosigkeit solcher und ähnlicher Enuntiationen proklamirt; notorisch sind sie ja unter anderen Gesichtspunkten unter Strafe gestellt worden". — Offenbar ist dadurch auf die allerdings von den hiesigen Gerichten mehrfach erfolgten Verurtheilungen des Antisemitenführers wegen groben Unfugs hingewiesen, aber diese Verurtheilungen zu Geldstrafen haben denselben wohl niemals selbst getroffen. Der Vertreter der Kläger hat deshalb gegen das freisprechende Urtheil Revision beim Oberlandesgericht eingelegt. K Nürnberg, 1. Oktober. Das hier im Alter von 71 Jahren verstorbene Central-Vereins-Mitglied L a z a r u s S ch w a r z hat in seinem letzten Willen zahlreiche Wohlthätigkeitsanstalten reich bedacht. In seinem Testament hat er der hiesigen jüdischen Altersversorgungsanstalt 400 000 Mk. ausgesetzt, der israelitischen.Gemeindeverwaltung für ihre Wohlthätigkeits-Einrichtungen 124 000 Mk. zugewandt, 2000 Mk. der israelitischen Religions-Vereinigung, 1000 Mk. dem israelitischen Armenverein, je 1000 Mk. den Lehrerbildungsanstalten in Würzburg und Burgreppach, 1000 Mk. der Alliance, 500 Mk. der Lehrerbildungsanstalt in Schwabach. Ferner hat er