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Im deutschen Reich · 1897-10-01 · Heft 10 (Oktober 1897) · p. 508

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 10 (Oktober 1897)
Article
Berlin
Date
1897-10-01
Page
508 (sequence 1)
Language
German
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608 Korrespondenzen. X Berlin, 10. Oktober. Wie die „Volksztg." meldet, hat der Justizminister dieEingabe desV o r st a n d e s d e r h i e s i g e n jüdischen Gemeinde um Aufhebung der Verfügung vom November, wonach die rituelle Verpflegung der jüdischen Strafgefangenen eingeschränkt werden soll, abgelehnt. Ein ähnliches Gesuch des Deutschen Rabbiner- Verbandes ist bereits vordem abgewiesen und die Wiederherstellung des früheren Zustandes, der rituellen Verpflegung auf Staatskosten, abgelehnt worden, desgleichen das Anerbieten der jüdischen Gemeinde zu Berlin, die Insassen des Strafgefängnisses in Plötzensee an allen jüdischen Festtagen auf Gemeindekosten mit rituell zubereiteten Speisen zu versehen. Beide Körperschaften wollen sich mit dem Bescheide nicht zufriedengeben und werden im Verwaltungsstreitverfahren Beschwerde erheben, indem sie gleichzeitig die Verfügung des Justizministers als „Gewissenszwang" bekämpfen und deren Rechtsgültigkeit anfechten wollen. Der Vorstand und die Repräsentanten der jüdischen Gemeinde in Berlin haben beschlossen, den Jahresbeitrag zum Deutsch- Israelitischen Gemeindebund, in Anbetracht seines gemeinnützigen Wirkens für die Sache der deutschen Judenheit, von 600 auf 2000 Mark zu erhöhen. Es wäre zu wünschen, daß andere Gemeinden diesem löblichen Beispiele im Verhältnisse ihrer Mittel Nachfolge gäben, und daß diejenigen Gemeinden, die dem Bunde noch nicht angehören, ihm nunmehr ihre moralische und materielle Unterstützung widmeten. Die schon durch die Statuten des D. I. G. B. gewährleistete völlige Parteilosigkeit desselben in allen kultuellen und rituellen Rücksichten wird durch die Thatsache erhärtet, daß auch die Gemeinde Halberstadt sich jetzt bewogen gefunden hat, dem Bunde beizutreten. — In diesen Tagen versendet das Bureau des Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bundes an sämmtliche Vorstände jüdischer Gemeinden Frageblätter für die 13te Auflage des im April künftigen Jahres erscheinenden „Statistischen Jahrbuchs für 189 8". Auf Wunsch bewährter Mitarbeiter haben folgende Fragen zum ersten Male Aufnahme gefunden: Welche Gemeindebeamten sind definitiv angestellt?

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