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Im deutschen Reich · 1897-10-01 · Heft 10 (Oktober 1897) · p. 472

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 10 (Oktober 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-10-01
Page
472 (sequence 8)
Language
German
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472 Im deutschen Reich. Volkes Einfluß üben mußte. Lasker hatte Vertrauen zur Menschheit, zu ihrem sittlichen Kern und Wollen und kam diesem deshalb zu Hülfe und weckte und förderte ihn dadurch, daß er die Gesetze, an denen er mitzuwirken berufen war, mit sittlicher Hochachtung vor den Menschen ausstattete. Diesen höchsten Maßstab erkennen wir vornehmlich in der Art, wie Lasker am 22. Januar die Frage über die Aushebung, beziehungsweise Modifizierung der Schuldhaft behandelte. Er war nicht für unbedingte Aufhebung der Schuldhaft, sondern überall, wo der Grund in der Person des Schuldners liegt, in seinem rechtswidrigen Willen, wollte er die Schuldhaft nicht ausschließen. „Allein", so machte er geltend, „wenn arme und redliche Schuldner uns ftagen, auf Grund welches Sittengesetzes werden wir der Freiheit beraubt, was haben wir verbrochen, unser Verbrechen müßte ja Armuth heißen, so geziemt uns nicht, zur Tagesordnung überzugehen, sondern wir fühlen uns daran erinnert, daß wir seit einem vollen Jahrhundert auf dem Gebiet der Schuldgesetzgebung und namentlich in Beziehung zur Schuldhast nicht nur keinen Fortschritt, sondern Rückschritte gemacht haben". Er beleuchtete diesen Punkt mit seinem reichen Wissen aus dem Justizwesen fast aller Länder Europas und Norv-Amerikas und erklärte, die Schuldhaft verschlechtere die Moral, denn das sittliche Bewußtsein werde verdunkelt, wenn Ehre und Geld auf eine Linie gestellt werden. Die Schuldhast sei immer behaftet mit einem gewissen Makel, und es entstehe bei Jedem, der einmal der Schuldhaft unterworfen werde, der natürliche Gedanke, daß der Mangel an Geld die Ehre verkümmere und daß die Ehre wiederhergestellt werde durch den Erwerb von Geld. Lasker drang mit seinem Antrag diesmal nicht durch; gleichwohl konnte eine von ihm gegebene Anregung niemals erfolglos verlaufen, und so blieb auch in dem vorliegenden Falle der Erfolg nicht aus; denn schon im folgenden Jahre ward im „Norddeutschen Reichstage" die Schuldhaft mit großer Majorität ab geschafft. Noch etwa 14 Tage — bis zum 9. Februar — dauerte die Session, und jeder verzeichnete Reden von Lasker, die durch die Bedeutung des gesetzgeberischen Stoffes, der Verfassungsfragen betraf, wie durch ihre oratorischen Vorzüge hervorragten. Mit den meisten jedoch stand er im Gegensätze zu dem Verhalten der Regierung und streifte mit denselben nahezu die Erinnerungen

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