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Im deutschen Reich · 1897-09-01 · Heft 9 (September 1897) · p. 435

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 9 (September 1897)
Article
Berlin
Date
1897-09-01
Page
435 (sequence 1)
Language
German
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485 Korrespondenzen. U Berlin, 31. August. Die LehrabLheilung des Deut sch-Israel. Gemeindebundes hat in Erfüllung des ihr von dem letzten Gemeindetage gewordenen Auftrages die Berathung der Lehrpläne für den jüdischen Religionsunterricht in den nichtjüdischen Volksschulen, höheren Mädchenschulen und höheren Schulen für die männliche Jugend, sowie zur Vorbildung von akademischgebildetenReligions- 1 ehrern und Religionslehrerinnen beendet. Von einem Lehrplan zur Vorbildung von seminaristisch gebildeten Religionslehrern wurde abgesehen, da die bereits vorhandenen jüdischen Lehrerseminare dem Bedürfnisse durchaus genügen. Inzwischen hat sich der Ausschuß des D.-J. G.-B. mit den Kuratorien und Lehrerkollegien der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums und des (Hildesheimer'schen) Rabbinerseminars zu Berlin, sowie des Rabbinerseminars in Breslau (Fränkel'sche Stiftung) über die Einrichtung von Vorlesungen für akademisch gebildete Lehrer (Kandidaten des höheren Schulamts und pro facultate docendi geprüfte Herren) in Verbindung gesetzt. Von allen diesen Anstalten sind erfreulicher und dankenswerther Weise zustimmende Antworten eingelaufen, die eventuell eine Eröffnung solcher Vorlesungen schon für das nächste Wintersemester in Aussicht stellen. Die Einführung jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan höherer Schulen findet bekanntlich in immer weiterem Umfange statt, es ist sogar nicht ausgeschlossen, daß die im Januar dieses Jahres vom D.-J. G.-B. bei dem preußischen Herrn Kultusminister eingereichte Petition um allgemeine Einrichtung solchen Religionsunterrichts an sämmtlichen öffentlichen Schulen eine günstige Erledigung findet. Voraussichtlich wird sich also für die nächste Zukunft ein starker Bedarf auch an akademisch gebildeten Lehrern jüdischen Glaubens Herausstellen. Zu Wilhelmshöhe verstarb am 16. Juli im 68. Lebensjahre Dr. Levin Goldschmidt, ordentlicher Professor für Handelsrecht an der Berliner Universität, der auf diesem Gebiete so Hervorragendes geleistet hat, daß er s. Z. zum Rathe bei der höchsten deutschen Handelsgerichtsbehörde in Leipzig ernannt und in die Reichskommission für Begutachtung von Plan und Methode des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen wurde. Levin Goldschmidt war ein ge- 29*

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