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Im deutschen Reich · 1897-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1897) · p. 389

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1897)
Article
Schwerin
Date
1897-07-01
Page
389 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 889 liche Oberrath, geführt von Moritz Bonheim, brachte eine Adresse und ein größeres von der Gemeinde gesammeltes Kapital dar, welches der Jubilar zu einer „Di\ Feilchenfeld-Stistung" behufs weiterer religiösen und wissenschaftlichen Ausbildung der jüdischen Religionslehrer des Großherzogthums bestimmte. Bei der ergreifenden Feier in der festlich geschmückten Synagoge hielt der Schwiegersohn des Jubilars, Rabbiner Dr. Blumenthal-Ratibor, auf Einladung des Oberraths die Festpredigt. Besonders segensreich hat Dr. Feilchenfeld als Lehrer und durch Ausbildung jüdischer Religionslehrer, sowie als Verfasser vorzüglicher Religionsbücher gewirkt, die als Muster klaren Denkens und wahrhaftigen Sinnes gerühmt werden. Der Regent Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg hat den Jubilar in den letzten Tagen empfangen. RR Wien, 1. Juli. In Folge der antisemitischen Strömung, welche imWähringer Jubiläum s-T heaterverein Platz gegriffen hat, traten zahlreiche liberale Persönlichkeiten aus diesem Verein aus. Darunter befand sich der Hof- und Gerichtsadvokat Felix von Mikocki, welcher dabei die von ihm als Einzahlung geleisteten 100 Gulden zurückverlangte. Seitens des neugewählten Ausschusses wurde jedoch die Rückgabe verweigert, da die Einzahlung k fond perdu geleistet worden sei. Dr. von Mikocki betrat nun den Klageweg und wies eine Bestätigung der Vereinsleitung vor, in welcher die 100 fl. als „vorläufige Einzahlung" bezeichnet wurden. Bei der vor dem Civilgerichte abgehaltenen Verhandlung bestätigten die Zeugen Stadtrath Dr. Krenn, Landesrath Thoma und Flesch, daß es sich um eine rückzahlbare Einzahlung gehandelt habe. Die Verhandlung wurde zur Vernehmung des ehemaligen Vereins - Präsidenten vertagt. — 65 Mitglieder der ehemaligen liberalen Mehrheit des Wiener Gemeinder a t h e s , welche Mehrheit von dem antisemitischen „Deutschen Volksblatt" der Mißwirthschast und Einsteckung von Provision beschuldigt worden war, hatten gegen die Redaktion des gedachten Blattes Strafantrag gestellt. In der am 26. Juni stattgehabten Verhandlung haben die Geschworenen die Frage der Ehrenbeleidigung mit Stimmengleichheit verneint, dagegen die Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge bejaht, worauf der verantwortliche Redakteur deS D. Volksbl. zu 60 Gulden Geldstrafe verurtheilt wurde.

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