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Im deutschen Reich · 1897-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1897) · p. 387

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1897)
Article
München
Date
1897-07-01
Page
387 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 387 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs". Mehrere jüdische Kaufleute, welche diesem Verein angehörten, traten auS demselben wieder aus, nachdem sie die Anschauung gewonnen hatten, daß bei der Vorstandschaft antisemitische Bestrebungen vorherrschend seien. Der Buchdruckereibesitzer B. H e l l e r gab dieser Anschauung auch in einem an die Vorstandschast gerichteten Briefe Ausdruck und warf insbesondere dem Vorstandsmitglied Michael Roden stock, Inhaber der optischen Fabrik G. Rodenstock, vor, daß er sich zum Vorstandsmitglied eines Schutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb nicht eigne, da in einem Urtheil des Oberlandesgerichts festgestellt worden sei, daß die Firma ein Patent usurpirt habe, und wegen Verletzung des Patentgesetzes in Strafe genommen worden sei. Die Vorstakdschaft des Vereins stellte gegen B. Heller Klage, die jedoch vom Amtsgericht abgewiesen wurde, da der Briefschreiber in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe. Nur in Bezug auf die Behauptungen über M. Rodenstock wurde der Klage stattgegeben. Am 27. Juni kam auf den Vorschlag des Vorsitzenden des Amtsgerichts München I, Amtsrichters Dr. Rump, ein Vergleich zu Stande, in welchem Hr. Heller erklärt, seine Aeußerungen über Hrn. Rodenstock beruhten auf Jrrthum und er bedaure dieselben. Er habe mit seinen an den Vorstand des Schutzvereins gerichteten Mittheilungen lediglich seinen Austritt motiviren wollen, eine Beleidigung des Klägers habe ihm fern gelegen. Jeder Theil zahlt seine Anwaltskosten, der Beklagte außerdem die Gerichtskosten. Wiirzburg, 1. Juli. Das „Würzburger Journal" veröffentlichte am 20. Juni folgende Notiz: „Wegen Vergehens wider die R e l i g i o n wurde der prakt. Arzt vi-.insä. Valentin Hamburger, 49 Jahre alt, katholisch, verheirathet, aus Schifferstadt, zuletzt in Zellingen, z. Z. dahier, von der gestrigen Strafkammer zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt, weil er Ende Dezember und Anfangs Januar im Gasthause zum Anker in Zellingen sich in Aergerniß erregender Weise über Einrichtungen der kath. Kirche und über deren Diener ausgelassen hat/" Zwei Tage später (am 22. Juni) ergänzte dasselbe Blatt seine Mittheilung durch nachstehende Zeilen: „E rziehungsresultate. . Der dahier wegen Gotteslästerung zu der horrenden Strafe von 6 Monaten Gefängniß verurtheilte Di*. Valentin Hamburger war ein Zögling des unter klerikaler Leit u n g stehenden Knabenkonvikts in Speyer undNovize imhiesigenAugustinerkloster. Wir glauben nicht unterlassen zu sollen, dies zu erwähnen, da im gegenteiligen Falle (wenn etwa Hamburger Zögling eines konfessions» losen Instituts gewesen wäre) man in klerikalen Zeitungen den Fall

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