Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1897)
- Article
- Thorn
- Date
- 1897-07-01
- Page
- 385 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 386 N. II. No. 6868. Berlin, den 12. Juni 1897. Ihrem Anträge vom 10. 4. er. auf Genehmigung des Aufenthaltes des Schülers p. p. in Thorn zum Zwecke des Besuchs deS dortigen Realgymnasiums kann mit Rücksicht aus die Verhältnisse dieser Anstalt, die eine Beschränkung der Aufnahme auswärtiger Schüler erfordern, nicht entsprochen werden; dagegen bleibt es dem Vater des genanntenKnaben überlassen, für diesen an einem anderen Realgymnasium des preuß. Staates die Aufnahme nachzusuchen. Im Aufträge: gez. Schneider. JL Pr. Stargard, I. Juli. Dem hiesigen Magistrat übergab der Beigeordnete, Fabrikbesitzer Aron Goldfarb, im Namen seiner Familie zum Andenken an seine verstorbenen Eltern, den Ehrenbürger und Stadtältesten Isaak Goldfarb und der Frau Helene Goldfarb geb. Borchard, 20 000 Mk. zur Gründung eines Altenheims für Bürger ohne Unterschied des Glaubens. Ferner spendete die Familie Goldfarb weitere 10 000 Mk. für verschiedene wohlthätige Zwecke, u. A. je 1000 M. dem vaterländischen, dem katholischen St. Vincent- und dem israelitischen Frauenverein. n Weilburg, 1. Juli. Der langjährige erste Vorsteher der hiesigen Kultusgemeinde, Gottschalk Reifenberg, und seine Frau feierten am 20. v. Mts. ihre goldene Hochzeit, bei welcher der Landrath Freiherr von der Goltz mit einem Gratulationsschreiben aus dem kaiserlichen Civilkabinet die goldene Ehejubiläums- Medaille überreichte. Eine Abordnung des Magistrats überbrachte dem Jubelpaare die Glückwünsche der städtischen Behörden. Die feierliche Einsegnung des Jubelpaares vollzog der Bezirksrabbiner Dr. Landau. <i> Hamburg, 3. Juli. Wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Dr. Goldfeld wurde der Redakteur des antisemitischen „Deutschen Blattes" L e b e r m a n n zu 75 Mark Geldstrafe ev. zu 15 Tagen Gefängniß verurtheilt. Osnabrück, 1. Juli. Das hiesige Schöffengericht verhandelte am 22. Juni über zwei Privatbeleidigungsklagen, die von dem Gildemeister Lotze gegen den Schlächter und Viehhändler Gottschalk und von diesem gegen Lotze angestrengt waren. Die den Klagen zu Grunde liegenden Vorgänge sind bereits in dieser Zeitschrift dargestellt worden (Heft 6 Jhrg. 3 S. 336). Das am 22. v. Mts. gefällte Urtherl lautete gegen Gottschalk auf 100 M. Geldstrafe und Tragung der Kosten; auch wurde dem Gildemeister Lotze die Befugniß zugesprochen, das Urtheil auf Kosten Gott- 26