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Im deutschen Reich · 1897-06-01 · Heft 6 (Juni 1897) · p. 351

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 6 (Juni 1897)
Article
J. L. Leipzig
Date
1897-06-01
Page
351 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Briefkasten der Redaktion. 351 I. L. Leipzig. Die von dem „Fritzlarer Kreisanzeiger" veröffentlichte landräthliche Aufforderung an die Bürgermeister, eine Nachweisung der Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer einzureichen, ist auf die z. Z. statlfindende Regulirung der Lehrergehälter zurttckzuführen. In den Formularen, welche in den Vorverhandlungen über die Regulirung zur Anwendung kommen, ist auch eine Rubrik, in welcher das Steuersoll der Mitglieder der Schulsozietät aufzuführen ist. Der Landrath Noeldechen ist der Borsitzende der Schuldeputation für die sämmtlichen, also auch für die jüdischen Volksschulen seines Kreises. Da er aus den Gesammtlisten nicht ersehen kann, wer Jude und demnach Mitglied der Schulsozietät ist, muß er sich zur Feststellung des Betrages des Steuersolls an die Bürgermeister wenden. Die jüdischen Schulen in dem dortigen Regierungsbezirke sind bekanntlich öffentliche jüdische Volksschulen. (5. G., Chemnitz. Die neuerdings vorgekommenen Ausweisungen sind nicht gleichmäßig zu beurtheilen. Die Ausweisung aus Crimmitschau erfolgte auf Grund des Freizügigkeitsgesetzes vom 1. Nov. 1867 und des sächs. Gesetzes vom 15. April 1886 und die bei der Kreishauptmannschaft Zwickau erhobene Beschwerde wurde zurückgewiesen — wahrscheinlich wegen mehrfach vorgekommener Bestrafungen des Ausgewiesenen. In B r a u rrs ch w e i g würden dem von dort Ausgewiesenen kaum Schwierigkeiten bereitet worden sein, wenn er der ihm schon vor längerer Zeit gewordenen Weisung, das Geschäft mit altem Metall aufzugeben, gefolgt wäre. Anders liegen einzelne andere uns gemeldete Fälle von Ausweisungen unbescholtener, ausländischer Juden, dir sich auch nachweislich in keiner Weise lästig gemacht haben. In Thorn wurde deshalb eine solche Ausweisung zurückgenommen. Dasselbe ist auch in Rybnik zu erwarten, denn im Allgemeinen liegt die Sache so, daß die Staaten von der Befugniß, auch Angehörige befreundeter, fremder Staaten auszuweisen, nur gegen lästig gewordene Ausländer Gebrauch machen. Auf zahlreiche Anfragen, welche die vielbesprochene Aeußerung des Professors Dr. I. Rosenthal in Erlangen betrafen, erwidern wir: Der berühmte Physiologe ist nicht deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, sondern Dissident. Das „Bayr. Vaterland" berichtete, daß er aus diesem Grunde bei seinem 25 jährigen Jubiläum eine Gratulation der Israelitischen Kultusgemeinde zurückgewiesen habe. Das hindert selbstverständlich die Rasseantisemiten nicht, alle Juden für seine Aeußerung, die in der von ihnen verbreiteten

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