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Im deutschen Reich · 1897-06-01 · Heft 6 (Juni 1897) · p. 337

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 6 (Juni 1897)
Article
Osnabrück
Date
1897-06-01
Page
337 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 337 jüdische Viehhändler Gottschalk 30 M. dem versprach, der ihm denjenigen Nachweisen könnte, der von einer ihm gehörigen Kuh Stücke abgeschnitten habe. Vom Gildemeister der hiesigen Schlächterinnung, Lotze, wurde dann in einem Inserat mitgetheilt, daß Gottschalk selbst und sein Geselle die Thäter gewesen seien. Es wurde gegen.Gottschalk Klage wegen Diebstahls erhoben; dieselbe ist aber von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Infolge des vorerwähnten Inserats klagte Gottschalk gegen den Gildemeister Lotze wegen Beleidigung. Dieser Tage wurde Gottschalk mit seiner Klage zurückgewiesen, weil das Verfahren beim Zertheilen der Kuh Bedenken erregt und Lotze als Gildemeister durch den öffentlichen Ausdruck dieser Auffassung in Wahrung berechtigter Interessen der Innung und des ganzen Standes gehandelt habe. Gegen diese Entscheidung hat Gottschalk Berufung eingelegt. Am 12. d. Monats hatte sich der Schlächter und Viehhändler Gerdes, der an Gottschalk die Kuh nach Schlachtgewicht verkauft hatte, vor der Strafkammer wegen Erpressung zu verantworten. Gerdes hat nach eidlicher Aussage Gottschalk's, zu ihm gesagt: „Daß Du dies nicht gethan hast, weiß ich; Dein Geselle hat eS aber gethan. Wenn dieser mir nicht 100 M. giebt, dann bringe ich ihn in'S Zuchthaus!" Darauf klagte der Geselle wegen Erpressung. Der Angeklagte bestritt entschieden, die erwähnte Aeußerung getharr zu haben, wurde aber, auf die eidliche Aussage Gottschalks hin und weil ähnliche Drohungen auch von einem Zeugen gehört worden waren, zu 10 Tagen Gefängnis verurtheilt. In der Verhandlung ist übrigens von dem als Sachverständigen vernommenen Schlachthof- Jnspektor Burgmann, das von den Zeugen Krämer und Heuer bemängelte Verfahren bei dem Ausschlachten der Kuh als den Vorschriften entsprechend bezeichnet worden. Mülhausen i. Elf., 10. Juni. Wie die „Neue Mülhauser Zeitung" mittheilt, ist auf Anregung des zur Zeit hier weilenden Herrn Strauß, des durch seinen Kampf gegen den Antisemitismus bekannten früheren Chefredakteurs der Zeitung „Alliance Nationale" in Paris, nunmehr zwischen vier der größeren hiesigen Waarenhäuser, nämlich den Häusern M o n a s ch, Steilberger, Wronk e r und Gebrüder Alsberg, ein notarieller Vertrag abgeschlossen worden, wonach sich alle vier Firmen verpflichten, vom 15. Juni ab an allen Wochentagen, mit Ausnahme des Samstags und der Tage vor einem Feiertag, sowie mit Ausnahme der Weihnachtswoche, ihre Ges ch äste um8Uhr abends pünktlich zu schließen, widrigenfalls in jedem einzelnen Uebertretungsfalle eine Konventionalstrafe von hundert Mark an die hiesige Armenkasse zu leisten ist. Dieser 23*

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