Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1897)
- Article
- Schroda [Nachricht]
- Date
- 1897-05-01
- Page
- 273 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 273 23 Schroda, Reg.-Bez. Posen, 11. Mai. Bon der Stadtverordnetenschaft ist hier an Stelle des nach Posen verzogenen Rechtsanwalts Michaelsohn unser Bereinsmitglied, Buchdruckereibesitzer Louis Rubin, zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt worden. Die Königl. Regierung zu Posen hat die Wahl bestätigt. □ Nogasen, 10. Mai. Das hiesige Schöffengericht verurtheilte den Töpfermeister Felder aus Ritschenwalde, der von dem dortigen jüdischen Friedhofe einen Grabstein entwendete und denselben in Stücke zerschlug, mit welchen er Kacheln abreiben wollte, zu 3 Monaten Gefängniß. -s- Stargard, 15. Mai. Das „Neue Pommersche Tageblatt" berichtet: „Wegen Beleidigung in 2 Fällen wurde am 13. d. M. ein hiesiger junger Herr, der als eifriger Antisemit bekannt ist, zu einer Geldstrafe von zusammen 100 Mark und Kosten verurtheilt. Er hatte in einem Eisenbahnzuge neben seinem Geschimpfe auf das Judenthum auch zwei hiesige jüdische Kaufleute schwer verleumdet." D.LG-.B. Danzig, 6. Mai. Am vorgestrigen Tage traten hier Vertreter einer größeren Anzahl westpreußischer Synagogengemeinden zusammen und beschlossen einstimmig, einen Verband zu begründen. Es wurde auch bereits ein Statut angenommen und ein Ausschuß gewählt, unter dessen 12 Mitgliedern sich drei Danziger Herren befinden. Der Vorsitzende des Vorstandes der Danziger Synagogengemeinde und Delegirter des Deutsch-Israelitischen Gemeindeverbandes, Stadtrath Gustav Davidsohn, wurde zum Vorsitzenden des Verbands- Ausschusses ernannt. A Lyck, Ostpr., 10. Mai. Eine hier lebende jüdische Dame, Fräulein Gertrud G o r d o n, ist an der Pariser Eeole de medecine, nachdem sie sämmtliche Prüfungen mit Auszeichnung bestanden, zum' Doktor der Medizin promovirt worden. X Rheydt, 15. Mai. In zahlreichen Blättern ist mitgetheilt worden, es sei in einer Versammlung der staatlichen, städtischen und israelitischen Vertreter beschlossen worden, daß die jüdischen Metzger hier wöchentlich je ein Stück Groß- und Kleinvieh schachten sollen, wodurch die Zahl der Schächter auf die Hälfte reduzirt wird. Der betreffende Beschluß ist aber keineswegs unterZustimmung des V o r st an d e s der hiesigen S y n a g o g e n - G e m e in d e erfolgt, dessen Vertreter vielmehr sowohl aus rituellen wie aus praktischen Gründen dringende Gegenvorstellungen machten. Abgesehen davon, daß gegen die praktische Durchführbarkeit sich auch hiesige christliche Metzger aussprechen, dürste die Kompetenz der städtischen Vertretung, einen solchen Eingriff in die Gewerbefreiheit zu beschließen, 19*