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Im deutschen Reich · 1897-05-01 · Heft 5 (Mai 1897) · p. 271

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 5 (Mai 1897)
Article
Charlottenburg
Date
1897-05-01
Page
271 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 271 minister Schönstedt" erscheinen, der von Beleidigungen deL Or. Hirsch strotzte. Es hieß darin u. A. wörtlich: „Der jüdische Richter (D r, Hirsch i st übrigens C h r i st) hielt sich einem Christen gegenüber nicht für befangen und ich selbst habe ihn nicht abgelehnt, weil ich sehen wollte, wie ein jüdischer Richter einem Antisemiten gegenüber das Recht handhaben werde." Ferner: „Wie lange wird der jüdische Richter noch für würdig erachtet werden, als Repräsentant der geheiligten Person des Königs Recht zu sprechen?", endlich: „Der jüdische Richter hat die Wahrheit zu verschleiern gesucht, statt die Wahrheit zu ermitteln, wie dies durch den Erlaß des Königs bei Gelegenheit des Prozesses Heinze den Richtern zur Pflicht gemacht worden ist." Da von der 4. Strafkammer des Landgerichts zu der am 10. Mai d. Js. stattgehabten Verhandlung Zeugen nicht geladen waren, beantragte der Angeklagte die Vernehmung des Musikdirektors Hammacher und des Rechtsanwalts Ballien II. Der Gerichtshof gab diesem Anträge statt, beschloß aber, auch den Landrichter vr. Hirsch, die beiden Schöffen und den Amtsanwalt, die in jener Schöffensitzung amtlich fungirt haben, als Zeugen zu laden. LH Perleberg, IO. Mai. Nachdem die Polizeibehörde die öffentliche Vertheilung des Flugblattes „Wo kauft man Konfirmanden- Anzüge?" verboten hatte, beschritt der Führer der hiesigen Antisemiten, Ehlers, den Weg der Beschwerde. Auf diese letztere erfolgte der nachstehende Bescheid: „Ich halte die Versagung der polizeilichen Erlaubniß zur öffentlichen Vertheilung des Flugblattes Nr. 45 mit Rücksicht auf dessen aufreizenden Inhalt für gerechtfertigt und lehne es ab, die nachträgliche Ertheilung der Erlaubniß anzuordnen. Der Landrath v. Jagow." X Magdeburg, 9. Mai. Die „Sachsenschau" veröffentlicht folgende Erklärung: „Wir beeilen uns, einen Fehler gut zu machen, den wir durch Veröffentlichung des Artikels „Jüdische Arbeiterfreundlichkeit" in Nr. 92 begangen haben. In demselben wurde Herr H a n s E g e r, der Inhaber der Drogenhandlung, Breitenweg 168 als ein inhumaner, hartherziger Arbeitsgeber hingestellt. Die Mittheilungen gingen uns von einem älteren, glaubwürdigen Herrn zu, der sie wieder von jungen Leuten aber nicht von denen des Herrn Eger — empfing. Die Mittheilungen haben sich jedoch nach unseren Informationen als grobe Unwahrheiten erwiesen und wir bedauern lebhaft, diese von den jungen Leuten gewissenloser Weise unserem Gewährsmann mitgetheilten Verleumdungen in unser Blatt ausgenommen zu haben. Wir wünschen durch die Erklärung dazu beizutragen, den Schaden, den wir dem Ansehen des Herrn Eger zu- 19

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