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Im deutschen Reich · 1897-04-01 · Heft 4 (April 1897) · p. 236

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 4 (April 1897)
Article
L. N. Landsberg a. W.
Date
1897-04-01
Page
236 (sequence 2)
Language
German
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Im deutschen Reich. meldete am 8. April: „Von der Zeitung „Deutscher Bauernbund" ist bis jetzt noch kein« Nummer herausgegeben worden. Wann die nächste Nummer erscheinen wird, ist unbestimmt." M. S. Breslau. Der Jude kann es den Gegnern nie recht machen. Dieselben werfen ihm heute seinen Mangel an Seßhaftigkeit, morgen sein Streben nach Grundbesitz vor. Einerseits stellen sie ihn als einen Feind der Landwirthschast hin, andererseits sind sie empört darüber, daß sich manche Juden vom Handel neuerdings mehr abwenden und ihre Söhne auf landwirthschaftlichen Schulen zu tüchtigen Oekonomen ausbilden lassen. Die antisemitischen Agrarier schildern die Lage der Landwirthschast als eine ganz klägliche, verdenken es aber ihren jüdischen Gegnern, daß diese eine rationell betriebene Landwirthschast für etwas recht Nutzbringendes ansehen. Die Nachricht, daß das Rittergut Kurzstein bei Allenstein in gerichtlicher Zwangsversteigerung für 110 000 Mk. von dem Bankier Jakobi aus Königsberg angekauft wurde, ist von antisemitischen Blättern mit der Ueberschrift: „Wieder ein jüdischer Rittergutsbesitzer" verbreitet worden. Unseres Erachtens kann die sogenannte „Judenfrage" keine befriedigendere Lösung finden, als wenn sich die Juden mehr als bisher der Bodenkultur zuwenden, welche die erbittertsten Gegner der Semiten beständig als etwas wenig Lohnendes bezeichnen und deshalb doch den Juden gern überlassen müßten. L. R. Breslau. Wir würden von solchem Schritt entschieden abrathen. Nach einer Mittheilung der „Saarbrücker Ztg." vom 10. d. M. ist eine ähnliche Klage erfolglos geblieben. Der Kaufmann N. in Metz bezeichnet« in Annoncen sein Geschäft als „Größtes und einzig christliches Spezialgeschäft der Herrenkleiderbranche am Platze". Der Kaufmann F. erhob auf Grund des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb Klage mit dem Antrag, dem Betreffenden diese Bezeichnung zu verbieten. Er wurde jedoch abgewiesen, da er nicht nachgewiesen habe, daß die Angaben des Beklagten unwahr seien und sich gegen die Bezeichnung nichts einwenden laffe. F. A. Frankfurt a. M. Der im Märzheft über den Vortrag „Berthold Auerbach und der Antisemitismus" enthaltene Bericht bedarf insofern der Berichtigung, als Professor Dr. Lazarus am Sarge Auerbachs in Cannes und nicht an seinem Grabe in Nordstetten gesprochen hat, di« Briefe Berthold Auerbachs nicht von Spielhagen, sondern von Dr. Jacob Auerbach mit einer Vorrede Spielhagens herausgegeben worden sind. K. M. Frankfurt a. M. Die antisemitischen Blätter nahmen mit begreiflichem Behagen davon Akt, daß die „Frankfurter Zeitung"

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