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Im deutschen Reich · 1897-04-01 · Heft 4 (April 1897) · p. 226

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 4 (April 1897)
Article
Frankfurt a. M.
Date
1897-04-01
Page
226 (sequence 2)
Language
German
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226 3m deutschen Reich. die beleidigende Absicht aus der Aufschrift dev Po st karte ohne Weiteres zu erkennen. Es ist daher durchaus zu mißbilligen, und es wird durch das hiesige Postamt 1 (Zeil) als Absendungspostanstalt entsprechende Rüge finden, daß die Postkarte nicht von der Beförderung ausgeschlossen worden ist." — Die „Frankfurter Ztg." bemerkte bei dieser Gelegenheit, „daß es den Besucher der letzten Frankfurter antisemitischen Versammlungen nicht Wunder nimmt, wenn er hört, wie bei den Subalternbeamten der Po st derlei „Scherze" keinen Anstoß erregen. Aus dieser Beamtenklasse rekrutirt sich die Zuhörerschaft der deutsch-sozialen Agitatoren zu einem großen Theile, und bei solchen Gelegenheiten gewöhnen sich natürlich die Theilnehmer an die beleidigende, gehässige und rohe Tonart, auf die so oft die Reden der antisemitischen Wortführer gestimmt sind." 22 Weimar, 24. April. Der jetzt an dem schwarzen Brett der Universität Jena befindliche Statutenauszug des „Medizinischen Vereins" ist keineswegs mit dem früheren identisch. In dem letzteren war gesagt: „Wir nehmen nicht auf Angehörige der mosaischen Religion." Jetzt aber lautet der § 5: „Mitglied kann jeder an der hiesigen Universität immatrikulirte christliche Mediziner deutscher Abkunft werden, der einer anderen Korporation nicht angehört und nach erfolgter schriftlicher Anmeldung die Stimmen auf sich vereinigt hat." — Damit wird nur jüdischen Studenten die Lust benommen, durch die Taufe das hohe Glück zu erringen, Mitglied des Jenaer „Medizinischen Vereins" zu werden. 3 Darmstadt, 15. April. An sämmtliche hessischen Staatsbeamten erging seiner Zeit ein Erlaß des Staatsministeriums, welcher von jeder Betheiligung an antisemitischen Bestrebungen abmahnte und bei Zuwiderhandlungen disziplinarisches Einschreiten in Aussicht stellte. Eine Interpellation der vier antisemitischen Mitglieder der hessischen zweiten Kammer bezeichnete jene Verfügung als gegen Verfassung und Gesetz verstoßend und beantragte: „die Zweite Kammer wolle die Regierung ersuchen, die Verfügung des Staatsministeriums ohne Verzug zurückzunehmen und für ungiltig zu erklären, sowie gleichzeitig allen Civilbeamten ohne Ausnahme eine Mittheilung von der Zurückziehung und Ungiltigkeitserklärung zugehen zu lassen." Die hessische Regierung wird darauf die Antwort nicht schuldig bleiben. Der Minister Finger hat bereits am 26. März anläßlich der Interpellation wegen der Maßregelung des Mainzer Gymnasiallehrers Berger gezeigt, daß die Anzapfungen der antisemitischen Abgg. Joutz, Bahr und Köhler ihm nicht imponiren. Ueber

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