Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 4 (April 1897)
- Article
- Rheydt
- Date
- 1897-04-01
- Page
- 225 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 225 erlassen wurden, diese Verfügungen im Aufsichtswege wieder aufgehoben worden sind, ist nicht anzunehmen, daß der Versuch, hier das Schächten durch einfache Ordnungsvorschrift einzuschränken, zugelassen wird. Daß das Schächten keine Thierquälerei ist, steht durch Gutachten zahlreicher wissenschaftlicher Autoritäten unumstößlich fest; vorausgesetzt aber auch, daß es dennoch eine Thierquälerei wäre, wie von antisemitischer Seite beharrlich behauptet wird, würde die Aussichtsbehörde erst recht keine Ordnungsvorschrift gutheißen, welche die angebliche Thierquälerei drei Mal in der Woche zuläßt. Kiel, 15. April. Der Führer der Antisemiten in Schleswig- Holstein, der ehemalige hiesige Rechtsanwalt Graf Reventlow aus Wolfshagen, gedenkt sich mit Erfolg bei der nächsten Wahl um das Reichstagsmandat Eckerförde-Schleswig zu bewerben. Der Chefredakteur der „Kieler Zeitung", Niepa^ wandte sich in der „Voss. Ztg." und in der „Weser Ztg." gegen diese Kandidatur und schrieb: „Die liberalen Parteien haben sich bisher nicht viel um die antisemitischen Wühlereien gekümmert, sie rechneten auf den gesunden Sinn einer Bevölkerung, welche kaum Juden kennt und niemals Böses von ihnen erlitten hat. Aber es geht mit der Juden hetze wie mit der Pest. Sie wirkt im hohen Grade ansteckend und wunderbarer Weise in solchen Gegenden, wo es überhaupt keine Juden giebt." Von antisemitischer Seite wird dagegen behauptet, jüdische Bankhäuser hätten von Hamburg aus ihre Netze derart ausgespannt, daß dadurch schleswig-holsteinische Bauern an den Bettelstab gebracht worden seien. Wenn wirklich einzelne dieser Bauern in Folge ihrer Spielwuth verarmt sind, brauchen die Hamburger Juden . dies nicht verschuldet zu haben. Dem Grafen Reventlow kommt es aber bekanntlich in solchem Falle nicht darauf an, aus einem „Jacobsen" einen „Jakobsohn" zu machen, sodaß der Urheber des wirthschaftlichen Ruins der holsteinischen Bauern gar kein Jude zu sein braucht, um zu einer „Judenhetze" Anlaß zu geben! P Frankfurt a. M., 14. April. Gegen die in letzter Zeit hier wiederholt vorgekommene postalische Verbreitung von Postkarten, welche nach „N e u - I e r u s a l e m" adressirt waren, hat endlich ein jüdischer Bürger Frankfurts sich zu dem Entschluß einer Beschwerde bei der Oberpostdirektion aufgerafft. Diese letztere ertheilte folgenden Bescheid: „Wenn auch eine Prüfung der zur Post gelieferten Postkarten dahingehend, ob sich aus ihnen die Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren Handlung ergiebt, bei den großen Massen der gleichzeitig zur Beförderung vorliegenden Versendungsgegenstände nicht immer durchführbar ist, so i st im vorliegenden Falle