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Im deutschen Reich · 1897-04-01 · Heft 4 (April 1897) · p. 224

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 4 (April 1897)
Article
Posen
Date
1897-04-01
Page
224 (sequence 2)
Language
German
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224 )in deutschen Reich. Pfennig Verlust ausübe,auch ferner in Frieden ermöglicht werden solle. Die drei Antisemiten suchten sich zu verteidigen, Hecker insbesondere Gründe dafür anzugeben, daß er, obwohl er durch Ehrenwort versichert hatte, bei Erschließung der bauernbündlerischen Kassen seine Stellung im Vorschußvereine als Aufsichtsrath aufzugeben, sein Ehrenwort zurückgezogen habe, weil angeblich Mitglieder sein Verbleiben wünschten. Die Versammlung war von 187 Personen besucht, von. denen wohl die Hälfte Bauern waren, die aus allen Ecken des Kreises zusammengeholt waren. Diese Bauern, die sich bis dahin von Richter und Genossen hatten gängeln lassen, waren aber besserer Ansicht geworden. Gasthausbesitzer Albin Richter wurde mit 139 gegen 46, Futterhändler Hermann Hecker mit :? 2 gegen 33, Maler Adolf Steinhorst mit 136 gegen 32 Stimu^n ausgeschlossen. Die Versammlung, in welcher die Ordnung nur durch die Energie des Vorsitzenden erhalten werden konnte, wurde erst in der zwölften Stunde Nachts geschlossen." Ein größeres Mißtrauensvotum, wie es in W o l l st e i n den Antisemiten zu Theil geworden ist, kann man sich kaum denken! Mayen, 8. April. Von der Strafkammer in Koblenz ist. der Redakteur des dortigen Antisemitenblattes, Anton Simonis, am 2. d. Mts. wegen Herausgabe einer Brochure, in welcher der Vorsteher der Synagogen-Gemeinde zu Mayen, Elias Rosenthal, beleidigt wurde, zu 200 Mark Geldstrafe und zu sämmtlichen Kosten des Verfahrens (ca. 400 Mark) verurtheilt worden. Der Redakteur Schwalbe,, welcher dieselbe Brochure in einer antisemitischen Zeitung angepriesen hatte, wurde zu 30 Mark Geldstrafe und zur Tragung der Kosten verurtheilt. ® Rheydt, 3; April. Die hiesige Stadtoerordnetenschaft beschäftigte sich am 30. v. Mts. mit einem Vorschläge der Schlachthos- Kommission, eine Einschränkung des Schächtens in dem von den Städten Rheydt und Odenkirchen gemeinsam benutzten Schlachthof betreffend. Nach dem Vorschläge der Kommission sollten in der Woche für Rheydt nur zwei, für Odenkirchen nur ein Stück Großvieh geschächtet und den christlichen Fleischern das Schächten ganz untersagt werden. Nach längerer Debatte wurde der Antrag des Stadtverordneten Hohnholtz angenommen, sich für eine prinzipielle Einschränkung des Schächtens auszusprechen, im übrigen die Sache zu vertagen und mit dem Vorstande der Synagogen- Gemeinde über Maßregeln zu berathen, welche eine Einschränkung des- Schächtens herbeizuführen geeignet sind. Da in vielen anderen Orten, wo von lokalen Polizeibehörden Verfügungen gegen das Schächten

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